Kinding
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Dramatisch jedoch nicht verwunderlich ist diese auffällige Nachlässigkeit. Der staatlichen Denkmalpflege werden Mittel und Kompetenzen zusammengestrichen, das Personal wird reduziert, zudem bleiben überfällige Aufgaben liegen und der ideologisch verklärte Fokus der Gegenwart auf Objekte der Moderne verdrängt je nach Gewichtung des Personals in den Ämtern zusätzlich die Inventarisation traditioneller Architektur.
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Pressezitat:
ZitatWas auf dem Gelände an der Kipfenberger Straße nach der Beseitigung des Bauschutts entstehen soll, ist noch unbekannt
Nun, da noch Originalsubstanz vorhanden ist, sollte auch der Denkmalschutz nichts gegen eine Rekonstruktion einzuwenden haben. Die nun gezahlte Geldbuße könnte dem Investor ja wiederum als Zuschuss für den verpflichtenden Wiederaufbau nach historischem Vorbild gewährt (also zurückgegeben) werden.
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Jetzt hat's ein Bußgeld gegeben:
Kinding: Illegaler Abriss des Thomasbauernhofs kostet Kindinger Familie 70 000 Euro
Ist das so zu verstehen, dass nicht nur die Hofstelle an sich, sondern auch das Haus aus dem 15. Jahrhundert stammte? Wenn ja, dann hätten wir hier den nächsten Fall eines Hauses, das in der Denkmalliste mit einem viel zu geringen Alter eingetragen ist. Mir fällt auf, dass sich in letzter Zeit anlässlich des Abbruchs oder eines Abbruchantrags geradezu regelmäßig herauszustellen scheint, dass die betreffenden Gebäude oft ins 14. und 15. Jahrhundert zurückgehen, während sie in der Denkmalliste als aus dem 18. oder 19. Jahrhundert drinstehen - oder, auch sehr häufig - überhaupt nicht drinstehen.hier noch ein Bericht in dem der Thomasbauernhof (und weitere Infos über die Situation der Jurhäuser) erwähnt und gezeigt wird: