Dresden: Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes
Anbei der Arbeitsentwurf des Staatsministerium des Innern (Stand 03/2010): http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/cd2f52b1.l
Dresden. "Die CDU/FDP-Regierung versucht, die Axt an die Wurzeln des sächsischen Denkmalschutzes zu legen", so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zu den bekannt gewordenen Änderungsabsichten beim Sächsischen Denkmalschutzgesetz.
Das Stadtforum [lexicon='Leipzig'][/lexicon] hat der Öffentlichkeit den Arbeitsentwurf zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zugänglich gemacht.
Danach plant das Staatsministerium des Innern (SMI), die Anzahl der unter Schutz stehenden Bau- und Bodendenkmale einschneidend zu verringern.
Die nach 1990 bewusst aufgegebene Kategorisierung von Denkmalen würde wieder eingeführt. Das Landesamt für Denkmalpflege wäre zukünftig nur noch für Kulturdenkmale <<von herausragender Bedeutung>> zuständig. Für die <<einfachen Denkmale>>, nach bekannt gewordenen Absichten des SMI ca. 80 bis 90 Prozent der landesweiten Denkmale, wären die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig.
"Mit dieser Gesetzesnovelle würde Innenminister Markus Ulbig eine über hundertjährige Erfolgsgeschichte der Denkmalpflege in unserem Land beenden", kritisiert Gerstenberg. "Nachdem es dem ehemaligen Innenminister Albrecht Buttolo nicht gelungen ist, im Zuge der Verwaltungsreform das Landesamt für Denkmalpflege abzuschaffen, versucht sein Nachfolger es nun zu entmachten."
"Ich erwarte einen erheblich geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen 'Denkmalen 2.Klasse'", so der Abgeordnete. "Das ist absehbar, denn die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen leiden unter einem Mangel an Fachpersonal und haben seit der Verwaltungsreform ohnehin Schwierigkeiten, ihre umfangreicher gewordenen Aufgaben zu erfüllen."
"Das Innenministerium lässt völlig außer Acht, dass der hochwertige Bestand an Kulturdenkmalen einen wichtigen Teil unserer Identität und des internationalen Rufes Sachsens ausmacht."
Die im Gesetzentwurf geforderte verbindliche und gerichtsfest fachlich-inhaltlich begründete Eintragung als <<Kulturdenkmal herausragender Bedeutung>> in ein sächsisches Denkmalbuch bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ist angesichts einer Gesamtzahl von etwa 100.000 Denkmalen in Sachsen nicht erfüllbar. Aufgrund des Zeit- und Personalmangels im Landesamt für Denkmalpflege würde nur ein sehr kleiner Teil der sächsischen Denkmale diesen Schutz versprechenden Status erhalten.
Bodendenkmale mit gesetzlichem Schutzanspruch wären nach den derzeitigen Plänen des SMI nur noch Denkmale aus <<vor- und frühgeschichtlicher Zeit>>. Alle anderen bisherigen mittelalterlichen und neuzeitlichen Bodendenkmale wären demnach nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt.
Ersatzlos gestrichen werden sollen Kulturdenkmale von <<städtebaulicher Bedeutung>>.
"Wenn der vorliegende Entwurf in dieser Form umgesetzt wird, verlieren gerade die Denkmale ihren Schutz, die ihn aufgrund ihres geringen Bekanntheitsgrades, ihrer stadträumlichen Lage oder ihres nicht vordergründig sichtbaren Wertes am dringendsten benötigen: Einzeldenkmale städtischer Strukturen und dörfliche Einzeldenkmale wie Vierseithöfe oder Umgebindehäuser", befürchtet Gerstenberg.
unter
http://www.mdr.de/mdr-aktuell/thema/7336486.html
finden Sie einen kurzen Bericht zum geplanten Denkmalschutzgesetz in Sachsen.
Zuätzlich findet man unter http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen einen Bericht über das mögliche Gesetz mit Auftritten eines Herrn vom Stadtforum Chemnitz, der Grünen sowie dem Eigentümer des auf der Lützner Str. nach Brand abgerissenen Hauses und einem Eigentümer einer alten Fabrikhalle.
Dazu nach Aufruf von http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen in der Navigation links auf "Montag" klicken und dort herunterscrollen zu "MDR aktuell 21:45" - das Videofenster öffnet sich dann wieder "oben", d.h. wieder hochscrollen und auf "Play" klicken - der Bericht befindet sich ab Minute 9 bis Minute 13 und ist bis Sonntag online verfügbar.
Es paßt natürlich ins Bild, daß nachdem Sachsen zähneknirschend zustimmen mußte, mit den Fördermitteln im Rahmen des Stadtumbau Ost keine Bauten vor 1918 mehr abreißen zu lassen, nun versucht auf diese Weise, sich den "Belastungen" eines vorbildlichen Denkmalschutzgesetzes zu entledigen. Ähnliches war schon in Sachsen-Anhalt zu beobachten. Ein Treppenwitz und eine Schande, daß dies nun zuvorderst unter CDU/FDP-Regierungen geschieht und die Linkspartei dagegensteht.
Es wird nun interessant zu beobachten sein, ob die Herren des BDA, der Architektenkammer Sachsen und der Kammergruppe Dresden sich nun stark gegen diese Novellierung einsetzen werden oder ob die Floskel, wir dürfen die Originale nicht durch Rekonstruktionen entwerten, durch die Erkenntnis ergänzt wird, daß der Abriß von originaler Bausubstanz für BDA & Co. nicht ganz so schlimm ist.