Ich habe bereits das Landesamt für Denkmalpflege in Münster angeschrieben. Demnach hat sich das Amt bereits 1996 mit dem Gebäude beschäftigt, aufgrund der starken Veränderungen in Inneren wurde aber kein Denkmalwert festgestellt. Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, zumal auch Teile eines Gebäudes (Fassade, Portal, Dachwerk etc.) unter Schutz gestellt werden können. Das zeigt ja auch sehr schön das oben genannte Beispiel des ehem. Atrium-Kinos, von dem nur der obere Teil der Fassade erhalten ist. Die Erdgeschosszone wurde derart verändert, dass die ehem. Kinonutzung nicht mehr erkennbar ist. Zudem wurde der eigentliche Kinosaal schon vor vielen Jahren abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Warum der Bau dennoch unter Schutz steht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die Rasterfassade ist zwar typisch für die 1950er Jahre, aber keineswegs etwas Besonderes. Es handelt sich lediglich um Dutzendware.
Es wurde aber eine Stellungnahme an die Stadt Bielefeld geschickt, in der empfohlen wird, die Fassade von Wilhelm Kreis als erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Mal sehen, was dabei herauskommt. Ich fürchte aber, dass die Würfel längst gefallen sind.