Randsteine
Gibt es gesetzliche Bestimmungen (zum Nachlesen) über den Einsatz von Randsteinen im Übergang von innerörtlichen Straßen zu Gehwegen, über deren Höhe, Differenzierungen gegenüber dem jeweiligen Straßentyp (Bundesstraße, Landstraße,...) oder angesichts eines Tempolimits der jeweiligen Straße (Schrittgeschwindigkeit, 10, 20, 30, 50)?
>>> In einem mir vorliegenden Projekt geht es um eine innerstädtische Landstraße, deren Tempo auf 20km/h beschränkt werden soll. Sind bei diesem Straßentyp Randsteine erforderlich, wenn auch nur in abgesenkter Form, oder reichen hier einfache Pflasterrinnen im Sinne einer niveaugleichen Ausführung aus?
Ich bitte um eure Rückmeldungen.