Institutionen des Denkmalschutzes in der Kritik

  • Das bekannte ostdeutsche Ferienparadies auf der Viktorshöhe bei Friedrichsbrunn verfällt. (MZ-Beilage "Blick)Es ist wieder das gleiche Lied: Nachdem die Höhe zum Naturschutzgebiet erklärt wurde, ist eine gastronomische Nutzung nicht mehr erlaubt. Deshalb findet sich kein Investor. Die Vandalen gehen ein und aus. Sogar eine Leiche wurde gefunden. Naturschutz macht an solchen Orten aktiven Denkmalschutz unmöglich.

    Ähnlichem fiel das Objekt Königendorf bei Dessau zum Opfer. Es wurde vor ein paar Jahren abgefackelt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Viktorshöhe

  • Fotolinks tun gut, damit sich Forumskollegen etwas darunter vorstellen können.

    Einst: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Des…endorf_2010.JPG

    Dann: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dess…ndorf_2012a.JPG

    Das war nur das Hauptgebäude. Wie auch auf der Viktorshöhe, war der Verfall nicht aufzuhalten, nachdem eine gastronomische oder Erholungsnutzung untersagt und der Objektschutz abgezogen wurde. Alle Wertobjekte inclusive des exotischen Baumbestandes wurden verhökert. Die Natur holt sich das Gebiet zurück. Manchem kommt das sehr gelegen. Vermutungen gehen bis zum unterirdischen Atombunker der lokalen Nomenklatura.

  • Das kann ich euch nicht vorenthalten:

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  • Sofortige Entlassung derartiger "Denkmalschützer" wäre das Mittel der Wahl. Über einen einstündigen Zwangsaufenthalt per Halsgeige am viel frequentierten Haupteingang wäre nachzudenken.

  • Über einen einstündigen Zwangsaufenthalt per Halsgeige am viel frequentierten Haupteingang wäre nachzudenken.

    Ich glaube so etwas ist heute nicht mehr so ganz legal - außerdem würde so etwas ja das wunderschöne Ensemble stören :biggrin:

  • Wenn ich mir die Unterzeichner der Charta von Venedig anschaue, dann sehe ich vor allem viele Vertreter aus Italien, Frankreich und Spanien. War dort wirklich die damalige Elite des Denkmalschutzes zusammengekommen? Oder war es eher eine italienisch-französisch-spanisch dominierte Konferenz? Was war der Grund das kein Unterzeichner aus den USA dabei war und auch kein Unterzeichner aus den kriegszerstörten Ländern England, Deutschland und Japan?

    ...

  • Zitat

    Denkmal-Dilemma: Steht die Geschichte der Heimat im Weg?


    Die Bausubstanz marode, eine Sanierung viel zu teuer. Seit Jahren stehen die Fugger-Häuser im schwäbischen Bubenhausen leer. Abreißen und neu bauen – die einfache Lösung? So wollen es jedenfalls die Bubenhausener und wenden sich mit einer Petition an den Landtag. Doch ihr Gegner heißt Denkmal- bzw. Ensembleschutz. Die schwierige Abwägung lautet: Was soll man in Bubenhausen bewahren? Einen lebendigen Ortskern mit Neubauten oder alte Häuser mit historischer Bausubstanz?

    Quelle:

    https://www.br.de/mediathek/vide…VgTXz1TUJlCcTaY

    Der Beitrag ist ab Minute 35:30 zu sehen.

  • Stattdessen ist Wohnungsbau geplant gewesen:

    Die damalige Planung sah vor, dass fünf Wohneinheiten in dem Gebäude untergebracht werden. Zusätzlich Stellplätze. Städtebaulich fügt sich das Vorhaben ein.

    Interessanterweise, war die Stadt bereit sich für die Aufhebung des Ensembleschutzes einzusetzen, und hatte entsprechende Reaktionen erhalten:

    Zitat von Sitzungsprotokoll 01/20

    Im Rahmen dieser Besprechung signalisierten die Vertreter des Denkmalamtes, dass Sie einer Aufhebung des Ensembleschutzes nicht im Wege stehen würden. Sie begründeten dies damit, dass im gesamten Ensemble es lediglich noch zwei Denkmäler gebe und von einem schützenswerten Ensemble nicht mehr viel vorhanden sei. Sie baten jedoch darum, dass man im Stadtrat die Möglichkeit der städtebaulichen Denkmalpflege nicht unberücksichtigt lassen sollte.

    Warum der Schutz nun doch durchgesetzt wurde, kann ich nicht rückverfolgen, eventuell findet da Jemand etwas dazu, es wurde nun aber ein kommunales Denkmalkonzept erstellt, ein sehr aufwendiges Verfahren. Und wesentlich hat sich die Meinung der Stadt verändert:

    Zitat von Stadtanzeiger 06/21

    In Bubenhausen steht der Straßenzug der Babenhauser Straße unter besonderem Ensembleschutz. Er zählt damit zu den 800 wichtigsten Orts-, Platz- oder Straßenräumen in Bayern. [...]

    Die Straßenzeile dokumentiert mit ihrer Bebauung und im Grundriss die Anlage einer spätmittelalterlichen Webersiedlung, die auf Initiative der Fugger zurückgeht. Die heutige Bebauung stammt vorwiegend aus dem 19. Jh. Es handelt sich um eine regelmäßige Reihung streng giebelständig zur Straße stehender Häuser, zwei-geschossiger Wohnstallbauten mit z. T. noch hakenförmig angelegter Scheune. Vor dem ehem. Gasthof Hirsch kommt es zu einer platzartigen Erweiterung der Straße, die insgesamt die planmäßige Anlage des 16. Jh. anschaulich macht.Auf der Denkmalkarte sieht man rosa hinterlegt das Ensemblegebiet, mit ca. 43 Anwesen in einzigartig regelmäßiger giebelständiger Reihung der bis zu 200 Jahre alten Wohnstallhäuser. Die meisten Ausbauten oder Ersatzbauten in der Siedlung folgten diesem Bauschema bis ins 19. Jahr-hundert auf der Grundlage entsprechender Bauordnungen. Viele der Wohnstallhäuser im Ensemble sind im Kern ca. 200 Jahre alt.

    Das Konzept ermöglicht wohl jedoch auch erleichtert Neubauten zu errichten:

    Zitat von Stadtanzeiger 06/21

    Aus den abgestimmten Kriterien und Werten des geschützten Orts-, Platz- oder Straßenbildes von Bubenhausen ergeben sich also Ziele und Empfehlungen für die Instandsetzung von Bestandsbauten und ggf. für zukünftige Neubauten im Ensemblegebiet.

    Veröffentlichung Stadt, Ensemblegebiet

  • Majorhantines Danke für die Information.

    Sollte diese Liegenschaft explizit unter Denkmalschutz gestanden haben, wäre zumindest eine rechtliche Prüfung wie im Falle des Münchner Uhrmacherheisels in Betracht zu ziehen. Solch eine dreiste Kurzsichtigkeit sollte nicht ohne Konsequenzen für diesen Verantwortlichen bleiben. Ein Wiederaufbau des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes müsste in einem solchen Fall unabdingbar sein.

  • zeitlos Dieses Gebäude war auf jeden Fall Teil des Ensembleschutzes.

    Ich habe noch einen Artikel gefunden, jedoch leider habe ich für beide Zeitungen kein Abo, weil es lokale Zeitungen sind, ,schaut auf jeden Fall auf die Seite der Zeitung: https://www.swp.de/suedwesten/lan…l-58648601.html

    Dort ist ein Titelbild, das ein Schild vor dem abgebrochenen Haus zeigt. Der Spruch ,,Danke dem Stadtrat" ist ironisch, da dieser die Abrisse alle bisher abgelehnt hatte. Leider konnte ich bisher noch kein Bild finden des Vorzustands, es handelt sich jedoch um das Haus Nummer 26:

    https://www.google.de/maps/place/Bab…444!4d10.164394

    w1176_h662_x961_y482_Abgerissenes_Haus.jpg-8b0cb4566a628299.jpeg

    SWP, Patrick Fauß

  • Ein die Voraussetzungen als Denkmal erfüllendes Gebäude muss als solches geschützt werden, egal on "die Politik" oder "die öffentlichen Meinung" dies als schützenswert empfinden. Im Gegenteil: Es bedarf des Schutzes gerade dann, wenn man meint aus welchen Gründen auch immer, dieses zu beseitigen.

    Die Kritik die hier am Schutz bestimmter Bauten geäußert wird und die Relativierung des Schutzes kann sich sehr leicht gegen solche Gebäude richten, die wir als schützenswert ansehen.

    Ich gehe mal in diesem Thema darauf ein, da meine Antwort nicht mehr so viel mit dem ursprünglichen Thema einer Prüfung der Unterschutzstellung des Rechenzentrums in Potsdam zu tun hat.

    Der Denkmalschutz schien bisher fast immer "auf unserer Seite" gewesen zu sein, weil eben überwiegend alte Gebäude geschützt wurden. Allerdings sieht man in letzter Zeit zunehmend, dass Gebäude aus der späten Nachkriegszeit und späterer Zeiten unter Schutz gestellt werden: Neustädter Markt in Dresden, Stadthaus in Mannheim, Plattenbauten Wilhelmstraße in Berlin; und auch beim Rechenzentrum in Potsdam scheinen sich die Initiatoren der Prüfung durch diese Beispiele bestärkt zu fühlen, ihr Glück zu versuchen.

    Denkmalschutz war aber noch nie so streng geregelt, dass geschützte Gebäude unantastbar sind. "Wir" begeben uns hier also langsam auf die andere Seite, nämlich der Kritiker des Denkmalschutzes in Einzelfällen. Ein Schwarz-Weiß-Denken bzgl. Denkmalschutz "gut oder schlecht" ist nicht angebracht. Wenn man schöne und v.a. die im Zweiten Weltkrieg verloren gegangenen Stadtbilder schützen, bzw. wiederherstellen will, kommt man nicht umhin, einige Unterschutzstellungen anzuzweifeln, zu widersprechen und ggf. auch die rechtlich möglichen Wege auszuschöpfen, v.a. dann, wenn der Schutzgegenstand und dessen Bedeutung äußerst diskutabel ist und die Begründungen extrem auslegbar sind. Und natürlich, wenn sie demokratisch legitimierten Planungen zuwiderlaufen.

    In Dresden hat man z.B. jetzt die Situation, dass an der gleichen Stelle zwei völlig gegensätzliche städtebauliche Konzepte gleichfalls unter Denkmalschutz stehen: die barocke Stadtfigur und die diese ignorierende Planung der DDR. Welcher Situation gibt man hier den Vorzug? Belässt man es beim unbefriedigenden Status Quo und hört auf, Stadtplanung zu betreiben? Oder hat die Stadt einen Plan, wie sie bauen, sich präsentieren und funktionieren will? In Dresden ist über 30 Jahre Planung klar geworden, was man (i.e. die Bürgerschaft) dort will, und das ist nicht die DDR-Planung, also ist sie zu hinterfragen. Ein Beispiel dafür, dass das geht und gut werden kann, ist z.B. der Abriss des "Tausendfüßlers" in Düsseldorf, der als Baudenkmal einer solchen planerischen Verbesserung im Wege stand und abgerissen werden durfte. Das gleiche dürfte auf Potsdam zutreffen, wenn man - Gott bewahre - das Rechenzentrum als denkmalwürdig erachten sollte.

    Zusammengefasst: Denkmalschutz ist kein Selbstzweck und Baudenkmale sind keine wissenschaftlichen Anschauungsobjekte, die unter allen Umständen am Originalplatz und in Originalsubstanz konserviert werden müssen. Das jedenfalls ist meine Meinung und ich denke auch die der Mehrheit derer, die sich für schöne Stadtbilder einsetzen.

  • zeitlos Dieses Gebäude war auf jeden Fall Teil des Ensembleschutzes.

    Der Ensembleschutz verhindert keinen Abriss, genauso wenig wie der Denkmalstatus, abhängig vom subjektiven Ermessen der Verantwortlichen in den entsprechenden Behörden sowie die über allem stehende Wirtschaftlichkeit.

    Zur Beurteilung wird in einem rechtlichen Nachspiel erst einmal die fehlende Abrissgenehmigung herangezogen. Sofern das Gebäude zudem unter Denkmalschutz stand, müsste auch dies bei Bewertung des Falls Berücksichtigung finden. Bei einem Ensembleschutz können die Genehmigungsbehörden im Falle eines Neubaus meist nur grobe Vorgaben machen, was z.B. die Kubatur anbelangt. Eventuell bestehen darüber hinaus örtliche Bauvorschriften wie eine Gestaltungssatzung. Es bleibt daher spannend, wie in dieser Situation verfahren wird.

  • Der Ensembleschutz verhindert keinen Abriss, genauso wenig wie der Denkmalstatus, abhängig vom subjektiven Ermessen der Verantwortlichen in den entsprechenden Behörden sowie die über allem stehende Wirtschaftlichkeit.

    Das Grundübel ist vermutlich, dass man in unseren "deutschen" Ländern (D/A/CH) sich mit der eigenen (Bau-)Kultur sehr schwer tut! Wenn man stolz auf sein Kulturerbe ist und seinen verwurzelten, identitätsstiftenden Wert erkennt, dann würde man ganz anders an diese Thematik herangehen.

  • zeitlos Du scheinst Dich da relativ genau auszukennen, weshalb ich gar nicht herumdiskutieren möchte, jedoch habe ich andere Erfahrungen. Nicht nur bezüglich der Schutzwirkung vor Abriss eines Ensembleschutzes, sondern auch wie genau die Vorgaben sind, die von der Denkmalbehörde gemacht werden. So sind mehrere Dachausbauprojekte mit starken Anpassungen verbunden gewesen aufgrund des Ensembleschutzes, bei einem Ersatzneubau wurden genau die Fenster in Größe, Form und Anordnung vorgegeben, es geht als bei weitem nicht nur um grobe Vorgaben. Die Kubatur wird ja eigentlich immer vorgegeben, in Altstadtbereichen, teilweise sogar in Neubauvierteln, durch Geschossflächenbeschränkungen, Einschränkungen, wo das Grundstück bebaubar ist, oder auch die maximale Höhe und Dachform.

    Werde das weiter verfolgen, wie die Stadt nun reagiert und berichten.

  • Soviel zum Thema "Denkmalschutz":

    https://www.nw.de/lokal/kreis_ho…in-Denkmal.html

    Diesen Artikel findet man auch im Strang zum Thema "Borgentreich".

    Ein paar Auszüge aus der Neuen Westfälischen vom 06. August 2021:

    "Wie angenommen, stammt das Haus aus dem frühen 19. Jahrhundert. „Erbaut in den Jahren 1801, 1802", erklärte jetzt Peter Hartholde aus der Abteilung Inventarisation und Bauforschung des LWL."

    "Damit stellt die Stadtverwaltung nun die vorläufige Unterschutzstellung zurück, das gemeindliche Einvernehmen für Bauvoranfrage und Abriss gilt als erteilt. Der Eigentümer wird den Antrag aufrechterhalten. Baurechtlich ist nun das Kreisbauamt am Zug."

    "Ob auf dem freien Grundstück in Zukunft eine Autowaschanlage betrieben werde, ließen die Chefs des Autohauses am Mittwoch allerdings offen. „Wir werden die Fläche nutzen", erklärte Gustav Bodach. „Zwei Herzen schlagen in meiner Brust", bemerkte Ortsvorsteher Franz-Josef Wegener mit Bezug auf die Beurteilung der LWL-Denkmalpflege. „Auf der einen Seite sehe ich die wirtschaftliche Seite, die 25 Arbeitsplätze des Borgholzer Autohauses, auf der anderen führt mein Blick in die Ortsgeschichte". Die werde seiner Meinung nach nun ein um ein bedeutendes Zeugnis ärmer werden."

    Armes Deutschland!!!

  • Majorhantines

    Zur „groben Kubatur“ zähle ich durchaus die von Dir genannten Aspekte. Da liegen wir gar nicht auseinander. Wie sich die Sachlage in dem von Dir beschriebenen Beispiel verhält, kann ich ohne nähere Hintergrundinformationen natürlich nicht beurteilen. So wäre mitentscheidend, wie ich bereits schrieb, inwieweit dort geltende, örtliche Bauvorschriften oder Gestaltungssatzungen zum Tragen kommen.

    Das ist aber nicht mein Punkt. Worauf ich hinaus möchte ist, dass trotz Ensembleschutz im Ergebnis, eventuell auch im Falle von Bubenhausen an dieser Stelle, zukünftig ein modernistischer Neubau nicht ausgeschlossen ist. Ensembleschutz verhindert nicht nur keine Abbrüche, sondern auch keine modernistischen Brüche im Stadtbild. Insbesondere von den Denkmalbehörden wird diese, dem Anliegen der Stadtbildfreunde zuwiderlaufende Haltung der gestalterischen Brüchen oder zeitgenössischen Schichten, wie sie auch genannt werden, explizit gefordert und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens so auch festgelegt, was einer bewussten Verhinderung von harmonischen, traditionellen Gestaltungsformen sowie Details bei Neubauten im historischen Kontext gleichkommt.

  • Das Versagen der Denkmalbehörden zeigt im übrigen wohl auch der Fall des Gerbhauses in Bacharach, worauf Stadtbild Deutschland auf seiner Facebookseite heute mit einem Aufruf zur Unterstützung der Petition gegen den mutwilligen Verfall aufmerksam macht.

  • Update zum Streit im oberschwäbischen Bubenhausen bezüglich des Ensembleschutzes:

    Landtags-Ausschuss lehnt Petition zum Ensembleschutz in Bubenhausen ab

    Bubenhauser lehnen Denkmalkonzept weiter ab

    Doch wie schon bei der Versammlung in Bubenhausen gab es viel Protest. "Wir wollen als Eigentümer selbst entscheiden, was wir mit unseren Häusern machen", betonten mehrere Zuhörerinnen und Zuhörer.