Dresden, Neumarkt - Quartier V/1

  • Viel ist da aber nicht mehr übrig, was es zu sichten gäbe! Da gibt es nur noch ein paar Reste der Kelleraußenwände, die wohl nur noch deshalb drin sind, um sich den Baugrubenverbau zu sparen.

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass auf dem Quartier V/1 noch einmal archäologische Grabungen durchgeführt werden. Würde man, falls es dort noch wertvolle Zeugnisse gäbe, erst jahrelang warten und auf die Gefahr der unwiederbringlichen Zerstörung hin zulassen, dass jedes Quartal ein Trupp mit der Motorsense anrückt, um die Botanik an ihrer natürlichen Ausbreitung zu hindern?
    Meinem Kenntnisstand nach besteht derzeit kein Baurecht. Eine weitere Erklärung für die Verzögerungen im Quartier V/1 dürfte sich damit doch fast erübrigen.

    Wahre Baukunst ist immer objektiv und Ausdruck der inneren Struktur der Epoche, aus der sie wächst. Ludwig Mies van der Rohe

  • Da war doch der Horst und hat Gras gehauen.

    Solange kein Baurecht besteht, wird dort nichts geschehen. Auf den entsprechenden Bebauungsplan werden wir wohl noch etwas warten dürfen.

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  • Der Artikel ist in der Tat nicht ganz uninteressant.

    Die Betreiber der Heinrich-Schütz-Residenz und die Hirmer Immobilien GmbH hatten gegen den Bauvorentscheid der Stadt aus dem Jahre 2011 wegen zu geringer Abstandsflächen geklagt.
    Die Klage des Betreibers der Schütz-Residenz hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits Ende des Jahres 2014 als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
    Gestern nun fand ein Ortstermin am Quartier V/1 in Sachen Hirmer statt. Vertreter des Stadtplanungsamtes erklärten, dass der ca. 23 m hohe Neubau der KIB auf bis zu 9,5 m an den Altbau an der Wilsdruffer Straße heranreiche, was aber für den Altstadtbereich nichts ungewöhnliches sei.
    Der Vorsitzende des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts Bautzen übergab den Vertretern der Stadt während dieses Termins ein Fax der Anwälte der KIB und Hirmers, worin diese erklärten, sich außergerichtlich einigen zu wollen.

    Es ist also etwas in Bewegung...

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  • Die DNN berichten heute, am 05.03.2015, dass das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage der Betreiber der Schütz-Residenz wegen der zu geringen Abstandsflächen als unbegründet abgewiesen habe. Das Urteil sei mittlerweile rechtskräftig. Damit steht dem Bauvorhaben nichts mehr im Wege.
    Ein Sprecher der KIB bestätigte, dass man das Projekt nun wieder ernsthaft verfolgen wolle. Kontakt mit der Stadt sei jedoch noch nicht aufgenommen worden.

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  • Was hätte sich ein großartiges Raumbild in der Frauengasse ergeben, wenn die Fassaden der Südseite als Leitmotiv gedient hätten und man den Kompromiß mit dem Gutbier´schen Haus eingegangen wäre. Es hätten sich auch sicherlich Möglichkeiten gefunden, eine verkürzte Schiffsmühle auf der Nordseite wieder aufzugreifen. Je mehr man über die alte Frauengasse nachdenkt, kommt man (vielleicht abgesehen von der Rampischen Straße) zu dem Schluß, sie an einen ganz zentralen Rang emporzuheben. Eine deutlich verkürzte Frauengasse mit erheblichen modernistischen Einsprengseln wird dazu nicht in der Lage sein.

  • Was hätte der Bereich um den Kulturpalast erst großartig sein können mit der Passage á la Mailand nach Kollhoff... Hätte, hätte Bernsteinkette...

    Ich finde, man sollte sich bei dem KIB-Projekt wenigstens auf das Niveau der Friesengasse orientieren. Das würde deutlich wertigere Stadträume schaffen. Überhaupt, dort muss es doch wenigstens kleinteilige Fassaden geben! Quartier IV/3 - Frieseneck-Neumarkt GmbH & Co. KG (im Bau)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das KIB-Projekt in der bisher geplanten Form zur Umsetzung gelangen wird. So dürfte beispielsweise das massive Flachdach aufgrund des neuen Bebauungsplanes kaum noch genehmigungsfähig sein. Aber wir werden sehen...

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  • Dein Artikel ist vom 5.3. und da steht auch drin das gestalterisch noch nicht alles geklärt ist und somit ist mein Buschfunk, dass der strittige Entwurf nicht kommt, aktueller.

    Wenn nicht anders angegeben, sind alle Bilder von mir.