Zitat
Da die Architektursprache und die Fassadengliederung des denkmalgeschützten Gebäudes des Kunstvereins, das in den Jahren 1959 bis 1962 nach Plänen des Architekten Johannes Krahn errichtet wurde, den direkten Anschluss eines massiven historisierenden Bogens ausschließt, empfehlen die Denkmalbehörden einen denkmalverträglichen Abstand des Torbogens von etwa 50 cm zur Fassade des Kunstvereins.
Wie Interessant hier das Wort "Denkmal" von "historisierend" unterschieden wird. Und ebendiese Unterscheidung soll offensichtlich symbolisch in diesen 50 cm Abstand manifestiert werden.