Pflicht zum Solardach?

  • Den "Tunnel Tradenberg" aus Deinem Beispiel kannst Du natürlich herausrechnen, der unterquert ja einen Hügel.


    Zu den Kosten des Kaisermühlen-Tunnels habe ich nichts gefunden, aber da es ja nur den österreichischen Steuerzahler betrifft, habe ich gegen diese Projekte natürlich überhaupt nichts einzuwenden.


    Ggf. könnte man auch die Donau einhausen und an der Unterseite der Überdachung eine Oberleitung anbringen, um damit den Schiffsverkehr zu elektrifizieren. Geld spielt ja keine Rolle und fehlt dann auch nicht an anderer Stelle.

    Le meilleur travail n'est pas celui qui te coûtera le plus: c'est celui que tu réussiras le mieux.

    (Jean-Paul Sartre)

  • Den "Tunnel Tradenberg" aus Deinem Beispiel kannst Du natürlich herausrechnen, der unterquert ja einen Hügel.

    Nicht ganz, wenn du den Text gelesen hast - nur 1400 von 2400m. Und auch dort ist die Überdeckung nur max 50m hoch. Früher hätte da kein Schwein einen Tunnel gegraben.

    @Onkel

    Also bei uns wollen die Radfahrer ihren Sport eher im Freien ausüben und nicht in einer "Galerie". Deshalb macht man die bekannten Wege auch zB der Donau entlang. Wie gesagt, die Einhausung von Autobahnen ist bei uns uralte Umweltschutzforderung. Bei euch hat man da halt eine andere Einstellung.

    Augustinus (354-430) - Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat
    14. Buch 9. Kapitel
    Der Staat oder die Genossenschaft der nicht gottgemäß, sondern nach dem Menschen wandelnden Gottlosen dagegen, die eben infolge der Verehrung einer falschen und der Verachtung der wahren Gottheit Menschenlehren anhangen oder Lehren der Dämonen, er wird von den bezeichneten verkehrten Gemütserregungen geschüttelt wie von Fieberschauern und Stürmen.

  • Anlagen auf Tunneldächern und über Radwegen mögen ja eine nette Idee sein. Aber solche Maßnahmen sind viel zu teuer, als dass man damit jemals die nötigen Volumina schaffen könnte. Sie sind aber bestens dafür geeignet, eine Ablenkungs- und Ausweichdebatte zu führen, ohne auf den Punkt zu kommen, dessen Klärung lange überfällig ist, und der ganz am Anfang hätte stehen müssen:


    Wie soll eine 100% regenerative Energieversorgung in Deutschland aussehen?


    - Welche Rollen sollen die einzelnen Techniken jeweils spielen (Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie)?

    - Wo genau sollen und müssen wieviel Anlagen bis wann gebaut werden?

    - Wie soll die Finanzierung aussehen?

    - Ab welchen Punkt wird es unzumutbar oder ineffektiv, und wieviel regenerative Energie soll letztlich importiert werden, und woher?


    In unserem Nachbarland Dänemark stand eine Bestandaufnahme der Potentiale und eine Planung der Kapazitäten am Anfang. Die Öffentlichkeit wurde eingebunden, und seither wird offenbar weitgehend im Konsens umgesetzt. Wir hingegen haben kein Konzept, keinen Plan, aber eine maximal aufgeregt geführte Debatte. Was wiederum dazu führt, dass man sich politisch scheut, endlich mal dicke Bretter zu bohren.

  • Sehr schön wäre z.B. eine einseitige Traglastabführung, um dem Gefühl der Einhausung entgegen zu treten.

    Southbank-Arbour-Greening-System-8.jpg


    So eine Struktur könnte ich mir da vorstellen, nur dann eben mit auf Solarzellen optimierten Ausrichtungswinkeln. Natürlich bedingt Gestaltung immer etwas mehr Aufwand, aber ich meine die Akzeptanz dürfte für solch eine Gestaltung höher sein, als für jene in der Untersuchung.

  • Hier noch ein aktuelles Beispiel einer Einhausung:

    Einhausung A1 Zürich-Schwammendingen: 940m, 445 Mio CHF für die Einhausung, ob da der auf dem Deckel geplante Park und die ca 45 Haus-Abbrüche bereits dabei sind weiß ich nicht. Völlig utopisch, sowas zum Strom gewinnen errichten zu wollen. Da muss dann eher was leichtgewichtiges her, wie von Major gezeigt. Aber auch da dürfte das ein kostspieliges Vergnügen sein und umgerechnet auf den daraus gewonnenen Strom absolut unwirtschaftlich...

    Einhausung Schwamendingen
    Nachhaltige Lärmsanierung - für mehr Lebensqualität im Quartier
    einhausung.ch

  • Vereinfachung für Balkon-Solaranlagen

    Im Solarpaket I ist etwa vorgesehen, dass die bisher komplizierte Anmeldung von Solaranlagen auf dem Balkon beim Netzbetreiber abgeschafft wird. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur solle in Zukunft ausreichen, wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz mitteilte. Durch den Betrieb einer eigenen Solaranlage könnten Mieterinnen und Mieter zukünftig Stromkosten sparen.

    Was konkret heißt dieser unscheinbare Absatz für die Zukunft des hiesigen Stadtbildes? Ich bin so froh, dass wir die scheußliche formale Geißel der Sat-Schüssel überwunden hatten. Weiß jemand schon mehr? Bin ich da gerade zuunrecht besorgt?

  • Ich kenne mich da mittlerweile sehr gut aus, da ich seit einem Monat selbst ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen habe. Mitten in der Stadt, allerdings nach hinten raus, wo es keiner sieht.

    Es gibt prinzipiell zwei Ministerien, die beim Thema Balkonkraftwerke was "zu melden" haben. Das Wirtschaftsministerium, und das Justizministerium.

    Die in dem Artikel beschriebenen Veränderungen kommen alle aus dem Wirtschaftsministerium. Bisher muss man ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister und bei seinem lokalen Netzbetreiber anmelden. Erst wenn der Netzbetreiber einen neuen Zweirichtungszähler einbaut, darf man das Balkonkraftwerk einschalten - die alten Ferraris Zähler würden sich bei überschüssiger Stromproduktion rückwärts drehen, was, nun ja, nicht erlaubt ist. Natürlich ist diese doppelte Anmeldung ein großes Hemmnis: Viele Netzbetreiber zögern das heraus, da sie ja an den Netzentgelten verdienen, die pro gelieferte kWh berechnet werden. Weniger kWh Verbauch (durch selbst genutzten Strom aus einem Balkonkraftwerk) bedeutet für den Netzbetreiber auch weniger Erlöse aus Netzentgelten. Der Netzbetreiber hat also wenig Motivation, neue Stromzähler einzubauen. Zukünftig wird man das Balkonkraftwerk dann nur noch im Marktstammdatenregister eintragen müssen, und darf es direkt betreiben (auch wenn sich der alte Zähler, den man evtl. noch hat, rückwärts dreht). Es liegt dann in der Verantwortung des Netzbetreibers, wann er einen neuen Zähler einbaut. Außerdem soll ein Balkonkraftwerk zukünftig mit 800 kW Leistung installiert werden können. So ist es schon in vielen Teilen Europas, nur Deutschland hatte bisher die Grenze bei 600 kW gesetzt. Faktisch sind beide Grenzen aber mit 2 Modulen zu erreichen, nur die Leistung des Mikrowechselrichters wird sich erhöhen. Durch diese Änderungen werden es also nicht mehr Module an den Balkonen. Außerdem soll der Schuko Stecker auch formal erlaubt werden - aktuell wird er schon "geduldet", vom VDE ist aber ein anderer Stecker ("Wieland") vorgesehen, den kein Mensch zuhause hat, und für den man einen Elektriker kommen lassen müsste (was so ein Minikraftwerk, das um die 700-900 Euro kostet, sofort unwirtschaftlich machen würde).

    Das alles sind viele und gute Erleichterungen und natürlich ist davon auszugehen, dass dann mehr Menschen so ein Kraftwerk installieren werden. Allerdings lassen sich die Leute wohl auch jetzt schon nicht aufhalten. Sie betreiben ihr Balkonkraftwerk einfach, ohne es beim Netzbetreiber anzumelden, aus den besagten Gründen. Es wird davon ausgegangen, dass es in Deutschland mittlerweile 500.000 Balkonkraftwerke gibt, und davon gerade mal 10% offiziell angemeldet sind. Insofern wurden schon Fakten geschaffen, die Politik legalisiert das jetzt lediglich im Nachgang (das ist meine persönliche Meinung).

    Spannend ist noch, dass auch das Justizministerium ein Wörtchen mitzureden hat. Aktuell braucht man für die Installation des Balkonkraftwerks noch das OK des Vermieters. Auch das soll wegfallen, das wäre aber Sache des Justizministeriums, und davon lese ich im Artikel nichts. Ich habe aber auch schon gelesen, dass man bereits heute als Mieter das Recht hat, ein Balkonkraftwerk zu installieren, und der Vermieter nur dann Widersprechen kann, wenn es das Gebäude, die Statik etc. beeinträchtigt. Die aktuelle Rechtslage scheint also da unklar. Klarer ist es bei Eigentümergemeinschaften. Da müssen bisher alle zustimmen, wenn einer so ein Kraftwerk aufhängen will, weil es ein Änderung an der Fassade bzw. am Erscheinungsbild des Gebäudes darstellt. Auch das wollte das Justizministerium derart ändern, dass eine einfach Mehrheit in der Eigentümerversammlung ausreicht. Aber auch davon hört man in dem Zusammenhang der aktuellen Vorschläge (noch) nichts.

  • ...kleine Ergänzung: Gerade habe ich von meinem Händler (per Mail) erfahren, dass der Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums heute positiv vom Kabinett beschieden wurde. Der Entwurf des Justizministeriums mit den von mir genannten Vorschlägen soll auch noch folgen, beides muss dann noch durchs Parlament. Das wird aber reine Formsache.

    Quote from einer Infomail

    Noch nicht beschlossen: Anspruch auf Installation eines Balkonkraftwerks

    Das Bundesjustizministerium hat parallel einen Entwurf vorgelegt, der den Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks für Mieter und Wohnungseigentümer beinhaltet. Der Beschluss des Kabinetts steht noch aus und ist auf Ende September terminiert.

    Beide Entwürfe sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und bedürfen nur noch der Zustimmung des Bundestags.