Potsdamer Stadtschloss

  • So ein leichtes Schmunzeln kann ich mir ja nicht verkneifen. Da wird der werte Herr Kulka nun also gezwungen (vermutlich gibt es diese Verträge mit ihm, die eine 100 Prozent Reko des Äußeren garantieren, wenn es Spenden gibt), diese aus seiner Sicht maximal mögliche Provokation hinnehmen zu müssen. Engel, und nein, nicht einer, es sind gleich neun ablachen:) , noch dazu in gold, glänzend und das in bester Lage :P Für Kulka muss es der maximale Schmerz sein, dass er das zu Lebzeiten noch ertragen muss. Sein Schloss, verunstaltet mit diesem Puttenkitsch :lachentuerkis: So wird er es zumindest sehen.
    Ach, es tut doch gut, das jeder das bekommt, was das Schicksal für ihn vorsieht. Das macht seinen Senckenbergtotalausfall nicht wieder gut, aber es wird für ihn genauso schmerzhaft werden wie für mich, wenn ich dieses verunstaltete Etwas in Frankfurt jedesmal aufs Neue ertragen muss :P

    APH - am Puls der Zeit

  • Der Gedanke an die Wiederherstellung der Engelstreppe ist einfach wunderbar! Auch ich freue mich darauf.

    Die Engel waren ja grundsätzlich "musizierende Putten", an Ihrer Haltung erkennt man, dass sie eigentlich Musikinstrumente spielen. Auf den mir bekannten Fotos sind die Musikinstrumente aber nie zu sehen. Nun meine ich aber mal gehört zu haben, dass die Putten ein "Vorleben" hatten, dass sie nicht immer auf der Engelstreppe standen.

    Eine Frage an die Fachleute unter uns:

    Hielten die Figuren überhaupt jemals Musikinstrumente, die vielleicht irgendwann, warum auch immer entfernt wurden? Wenn ja, waren die Musikinstrumente jemals mit auf der Fahnentreppe?

  • Na die Putti spielen doch pantomimisch ihre Instrumente! Das regt die Phantasie des Betrachters an. Die Zeitgenossen Friedrichs hatten ja durch ihn genügend Anschauung, wie man z.B. eine Querflöte zum Spielen hält. Welcher der Putti spielt diese?

  • Ich freue mich sehr, das die "Engeltreppe" am Stadtschloss Potsdam rekonstruiert wird. Zum Architekten Kulka, haben wir schon öfters diskutiert, hier gab es verschiedene Meinungen. Der Architekt Kulka hatte beim Bau des Stadtschlosses darauf bestanden das auf der Innenseite des Hofes keine Figuren aufgestellt werden dürfen aber an der Außenseite des Stadtschlosses dürfte nichts gegen Rekonstruierungen sprechen.

    Das einzige was mich stört, sämtliche Stadtschlossfiguren, Vasen und auch die Engeltreppe werden nach Rekonstruktion zum Eigentum des Landes Brandenburg.

  • Hätte man vielleicht als Kompromiss strecken können. Das Problem der Lücken wäre geblieben. Komisch wie die Menscheit bis jetzt überlebt hat.

  • Ja, das ist bitter. Nach der Brandenburgischen Bauordnung hätte es 90 cm hoch sein müssen (statt 72) und hätte keine Lücken in den Gittern von mehr als 11 cm aufweisen dürfen.

    Deshalb hat die Bauaufsicht eine hinterblendete ESG-Scheibe mit 90 cm Höhe und einem zweiten Handlsuf gefordert - das hätte das Kunstwerk vollständig zerstört.

    Aus diesem Grund durfte Peter Kulka etwas eignes designen. Quat erat visitandum.

    Man hätte vielleicht parallel zum geschmiedeten Geländer ein Geländer aus aneinander gefügten Glasplatten oder anderem durchsichtigen Material herstellen können, das in der Höhe den heute geltenden Vorschriften des Landes Brandenburg für Geländer entspricht. Das schmiedeeiserne Geländer wäre auf Grund des durchsichtigen Parallelgeländers wirksam in Erscheinung getreten. So stelle ich mir einen Kompromis vor, bzw. eine pragmatische Lösung. Das könnte man m. E. auch heute noch nachholen. Allerdings hätte es das ganze, wunderschöne, bezaubernde und überaus elegante frühere Treppenhaus, wie in den alten Bildern von PotsdamFan dankenswerter weise eingestellt, es wirklich verdient, wieder hergestellt zu werden, allerdings ohne die einst dort beigestellten Kanonen.

    Einmal editiert, zuletzt von Villa1895 (9. Januar 2019 um 23:49)

  • Hallo Zusammen,

    man hätte auch einfach das historische Geländer rekonstruieren und die Brandenburgische Bauordnung für Geländer hier ignorieren können. Eine einfaches Band quer vor der ersten Treppenstufe hätte gereicht, denn die Treppe wird NIE und niemals wieder benutzt werden. Denn der Eingang ist nun unten und die oberen Flügeltüren sind permanent abgeschlossen! Schließlich ist dahinter der Sicherheitsbereich des Landtages und die Personenschleuse unten, hinter dem heutigen Eingang.

    Luftpost

    Einmal editiert, zuletzt von Luftpost (10. Januar 2019 um 10:27)

  • Nein.


    Erstens kann man eine Landesverordnung, das auf einem Bundesgesetz beruht, nicht einfach "ignorieren", und schon gar nicht als Verordnungsgeber.
    Zweitens hätte "ein einfaches Band" zur Absperrung eben nicht gereicht, da sich niemand um solche Bänder kümmert. Dafür kann ich viele Beispiele nennen, z.b. mein Haus. Im Falle des großen Treppenhauses will man die Treppe auch nutzen.
    Drittens hätte man natürlich irgendwelche Scheiben mit einem zweiten Handlauf hinter die Konstruktion basteln können - dann wäre aber die künstlerische Wirkung der Treppe zerstört. Auch ein "Strecken" des Gitters ist kein Notbehelf, sondern wäre eine Karikatur.
    Viertens war das Gitter im Knobelsdorfftreppenhaus nicht geschmiedet sondern in Bronze gegossen und vergoldet.

    Ob einem der Neuentwurf von Peter Kulka für das Treppenhaus nun gefällt oder nicht hat nichts mit der Unzulässigkeit des spätbarocken Gitters zu tun.

  • Jenseits von Meinungen gibt es noch Fakten: Peter Kulka mußte beim Thema der Fahnentreppe zu gar nichts "gezwungen" werden. Der originalgetreuen Wiederaufstellung hat er sofort zugestimmt. Kulka hat sich nur gegen Versuche bei der Treppe im sog. Knobelsdorff-Treppenhaus gewandt, die Brüstungsgitter mit Scheiben und neuen Handläufen baurechtskonform zurechtzubasteln. Da kann ich ihn gut verstehn, weil dies den künstlerischen Impetus des Schöpfers persifliert hätte.

    Zur Thema "Musizieren die Engel oder nicht" gibt es nur Vermutungen. Die Treppe wurde 1839 abgebrochen und 1841 mit neuen Putti in der bekannten Form rekonstruiert. Hinweise aus dem 18. Jahrhundert sind bis dato nicht bekannt. Bei diesem Bild darf man weiterraten...

  • @Konstantin: doch

    Eine Treppe ist eine Treppe, wenn sie betreten (werden) wird. Das hier ist ein Kunstwerk. Dafür gilt die Brandenburgische Bauordnung nicht. Deklariere sie so und sorge mit einer Absperrung dafür, dass das Kunstwerk nicht betreten wird und schon wäre auch das Original möglich gewesen.

    Der Kulkasche Verweis auf die Notwendigkeit ist unzutreffend und rührte nur daher, eine unumstößliche Begründung zu schaffen, warum das Treppenhaus so verfremdet durch ihm errichtet wurde, obwohl er mit dem Bauauftrag zu einer originalgetreuen Errichtung verpflichtet war.

    Zur Erinnerung: das Treppenhaus sollte als einziger Innenraum original wiedererrichtet werden.

    Im übrigen wundere ich mich gerade über Ihren Einsatz für die Fahnentreppe. Bestehen da nicht vergleichbare Problematiken? Thema Geländerhöhe, Öffnungen... Anwendung von zweierlei Maß bei ein und dergleichen Sache?

    Naja, beim Treppenhaus ist ja auch auf 70 Jahre absehbar kein Blumentopf mehr zu gewinnen... ;)

    Luftpost

    3 Mal editiert, zuletzt von Luftpost (10. Januar 2019 um 13:34)

  • Das stimmt leider nicht. Eine Treppe ist eine Treppe wenn sie von der Öffentlichkeit begangen werden kann. Im Fall der Treppe im Treppenhaus sollte sie sogar, deshalb sind meine Ausführungen korrekt. Zudem ist das Knobelsdorfftreppenhaus ein Fluchtreppenhaus, kann also nicht gesperrt werden.

    Dem Landtag obliegt zudem die Verkehrssicherungspflicht und die ist nicht durch Deklaration zu wegzuhexen. Deine Schlußfolgerungen sind verbittertes Nachtreten aber leider nicht faktenorientiert. Ich finde das Treppenhaus auch nicht schön - bauordnungsrechtlich aber hätte man das historische Gitter aber völig verändert aufbauen müssen, was dem Original nicht entsprochen hätte.

    Bei der Fahnentreppe wird es ein Kunstwerk sein, damit ist aber auch - eine nachhaltige Sperrung der Treppe verbunden. Da sie nirgendswo hin führt (doch, zum Fenster des Kopierraumes) ist das unproblematisch. Sollte nach Wiedereinführung der Monarchie die Bauordnung geändert werden steht die Fahnentreppe wieder vollumfänglich der Öffentlichkeit zur Verfügung und dann ist sicher Geld dafür da, die Brüstung für eine Fenstertür rauszubrechen.

    Also: Treppe ist nicht gleich Treppe. Es kommt drauf an, wozu sie dienen soll.

  • So sehr mich die Nachricht darüber erfreut hat, dass die Cornelsen Kulturstiftung dieses bezaubernde Kunstwerk des Rokoko wiederherstellen lässt, so sehr fürchte ich andererseits, dass, nachdem dieses wunderschöne Werk der Schmiedekunst wieder fest installiert wurde, Menschen ohne Liebe zum Schönen, aber stattdessen mit Hass in ihrem Herzen oder etwa aus aus Geldgier, danach trachten könnten, dieses einzigartige Kunstwerk zu zerstören. So hoffe ich inständig, dass alles nur erdenklich mögliche zum Schutze der Treppe unternommen wird. Vermutlich ist diese Treppe frei zugänglich. Was, so frage ich, kann man von vorne herein gegen jedweden Vandalismus oder Diebstahl unternehmen? Kameras könnten wohl auf jeden Fall helfen.

    Ich war vor einiger Zeit in Siebenbürgen und mir gefallen die dortigen Legenden...

    In vielen Legenden gedenkt man Fürst Vlad III.Tepes alias Dracula als eines strengen, aber auch volksnahen Fürsten. In einer Stadt hing an einem Brunnen ein goldener Becher, aus dem jeder trinken durfte und welchen zu Lebzeiten Vlads III. keiner es je gewagt hätte, ihn mitgehen zu lassen...wer dies getan hätte...

    Einmal editiert, zuletzt von Exilwiener (10. Januar 2019 um 22:24)

  • "Die mir nachfolgen werden das Himmelreich schauen." Wer die Bürokratie dermassen verinnerlicht hat hat quasi schon eine Datenschnittstelle zur totalen Fremdbestimmung aufgemacht. Freiheit sähe wahrlich anders aus. Es sind die Köpfe nicht die Hände die das Schöne verhindern.

  • Heute war es soweit. Die Cornelsen-Kulturstiftung hatte eingeladen. Frau Ruth Cornelsen, Gründerin der Cornelsen Kulturstiftung, war selbstverständlich anwesend. Danke an die Cornelsen-Kulturstiftung.

    Aktuelle Ansicht

    Spolien wurden präsentiert

    Frau Ruth Cornelsen, Cornelsen Kulturstiftung, Frau Britta Stark, Präsidentin des Landtages

    Erhaltene Teile des Treppengeländers

    Traurige Überreste: Kopf und Arm schwer beschädigt


    Fotos: Autor, 14.01.2019

  • Gibt es hier Kenntnisse, ob mit der Wiederanbringung des Geländers auch eine Gestaltung der Nische unter der Treppe verbunden ist :?:
    Dort befand sich ja ursprünglich eine Figur einer Najade (=Wassernymphe), welche zusammen mit den acht Putten von Friedrich Glume gefertigt worden war. Wahrscheinlich wird die Nische dort mangels Dokumentation leer bleiben, vermute ich...

    Schön ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt.
    (Immanuel Kant)