Völlig unverständlich und städtebaulich kontraproduktiv ist der Beibehalt des großen, maroden & störenden Riegels.
Quote from SenatskanzleiDisplay MoreBlockspezifische Entwicklungsziele
Block A vor dem Alten Stadthaus wird von einem lärmgeschützten Hofraum geprägt, der zugleich öffentlicher Platzraum mit repräsentativ gestalteten Grünflächen sein kann. Block A wird zudem einen kulturellen Nutzungsschwerpunkt erhalten.
Der nördlich angrenzende Block B hingegen soll introvertiert gestaltet werden, um der Anwohnerschaft Rückzugsorte zu bieten. An der Blockkante zum Roten Rathaus hin kann auf ausgegrabenen Resten eines historischen Elektrizitätswerkes ein öffentlich nutzbares Archäologisches Fenster integriert werden.
Block C wird sowohl öffentlichen als auch privaten Eigentümern zur Verfügung stehen. Der Blockinnenbereich wird eine attraktive öffentliche Durchwegung vom Großen Jüdenhof über die Freifläche der ehemaligen Französischen Kirche zur Ruine der Klosterkirche erhalten. Die Bebauung am Jüdenhof soll sich an der besonderen Kleinteiligkeit der Vorkriegsbebauung orientieren.
Das Gebäude Klosterstraße 44 soll im Bestand entwickelt werden. Abweichend vom Bebauungsplan ist deshalb eine alternative öffentliche Durchwegung im östlichen Blockbereich vorgesehen, die auf Höhe der Klosterkirchenruine enden wird.
In Block D wird vorerst eine Zwischennutzung als erweiterte und zivilgesellschaftlich bespielbare Grünfläche angestrebt. Sollte langfristig ein Schulstandort entwickelt werden, wird eine stärkere Rücksichtnahme auf das Baudenkmal Klosterkirchenruine und die zugehörigen Grünflächen zu beachten sein.
Block E soll als landeseigener kulturgeprägter Bereich im Bestand weiterentwickelt werden.