ZitatEine Teilveräußerung kann nur erfolgen, wenn alle anderen Teile der Gesamtimmobilie ebenfalls veräußert werden können und hinsichtlich Bau und Betrieb der Tiefgarage eine einvernehmliche Regelung aller Teilkäufer möglich ist.
Die Tiefgarage ist also das Wichtigste!?
Eigentlich müßte es heißen: "Eine Teilveräßerung kann nur erfolgen, wenn alle anderen Teile der Gesamtimmobilie ebenfalls veräußert werden können und hinsichtlich der Rekonstruktion des Palais Hoym eine einvernehmliche Baulösung mit allen Teilkäufern möglich ist."