Es war zu erwarten: Der OB verkündet, dass die obere Kommunalaufsicht keine Anhaltspunkte dafür gefunden hätte, dass der Verkauf des Schlossplatzes 4 und 5 rechtswidrig war. Auch ein angestrebtes einstweiliges Rechtsschutzverfahren sei vom OVG Halle abgelehnt worden. Der Antragsteller hat noch keine entsprechende Mitteilung erhalten.(MZ)
Die nichtöffentliche Beschlussfassung zum Verkauf, bei welcher auch die Stadträte ausgeschlossen waren, wurde also für rechtmäßig befunden.