• Warum werden Schmierereien in D. zugelassen und endlos geduldet?

    Die Zulassung ergibt sich aus § 24 Abs. 2 BSchmG (Bundesschmiergesetz) es hat eine verfassungsrechtliche Grundlage im Grundgesetz und kann nicht geändert werden.

    Vergleichbares gibt es in anderen Ländern wie den Niederlanden nicht, deshalb gibt es dort auch keine Schmierereien.

  • Bundesschmiergesetz

    Besser kann man eine zurecht geäußerte Empörung eines Forumskollegen wohl kaum abqualifizieren. :augenrollengruen:

    Vielleicht könnten wir den Fokus ja auch mal darauf lenken, dass Graffitis in Berlin ein grundsätzliches, gravierendes und chronisches Problem sind, das seitens des Gesetzgebers als auch der Justiz immer noch als Kavaliersdelikt behandelt wird, mit vielerorts bitteren sichtbaren Folgen. Die Granitschale im Lustgarten ist da nur die Spitze des Eisbergs.

    Ich empfehle diesen Kommentar von Gunnar Schupelius.

  • Die allgemeine Verwahrlosung steckt längst in den Köpfen, dagegen kann man jetzt auch nicht mehr viel machen. Besonders nicht in Berlin. Es ist wie mit den Kirchen in Frankreich: man muss sie schätzen, so lange sie noch stehen.

  • Wie immer ist es immer komplexer.

    1. Weniger als 20 % der Schmierer werden dingfest gemacht, in der Regel liegt die Quote bei eher 10 %.

    2. Kameras im öff. Raum werden von der R2G-Regierung abgelehnt. Eine Volksinitiative hat der Senat für unzulässig erklärt (und dafür gerade vom Verfassungsgericht eine Klatsche bekommen). https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbe…n/23194836.html

    3. Selbst wenn Kameras da sind ziehen die Täten in der Regel eine Maske an und kommen überraschend (hit an run).

    4. Wenn jemand gefasst wird dauert es bis zu einer Verhandlung in der Regel nicht unter zwei Jahre. Häufig können sich dann Zeugen nicht mehr erinnern, sind Täter schon wieder verzogen. Ich habe jetzt im November einen Prozeß gegen einen Täter aus dem Herbst 2016, erster Termin.

    5. Die Verurteilungen sind regelmäßig kaum nennenswert, die zu leistende gemeinnützige Arbeit bei dem Klientel kaum abschreckend.

    Insofern bräuchte es einer Verschärfung des Strafmaßes aber vor allem eine Ausstattung der Justiz, die eine Aburteilung in maximal 3 Monaten möglich macht. So ist es z.B. in Dänemark und Frankreich mit Schnellverfahren üblich, im Wiederholungsfall verschärfen sich die Strafen dort drastisch.

    Grüße aus Potsdam

  • Besser kann man eine zurecht geäußerte Empörung eines Forumskollegen wohl kaum abqualifizieren. :augenrollengruen:

    Vielleicht könnten wir den Fokus ja auch mal darauf lenken, dass Graffitis in Berlin ein grundsätzliches, gravierendes und chronisches Problem sind, das seitens des Gesetzgebers als auch der Justiz immer noch als Kavaliersdelikt behandelt wird

    Ach komm....als ob sich hier irgendwer nicht über Schmierereien empören würde. Nicht jedes Späßchen greift gleich die Ehre eines Forumskollegen an.

    Und zum hier üblichen Berlin-Bashing: Das Strafrecht ist Bundesrecht, i.Ü. hat der (Bundes) Gesetzgeber im § 303 StGB (Sachbeschädigung) längst gehandelt:

    § 303 Absatz 1 StGB besagt:

    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    In Absatz 2 heißt es wiederum:

    Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    Dieser Absatz wurde .. eingeführt, um Beschmutzungen in Form von Graffiti und Schmierereien an Wänden vom Tatbestand der Sachbeschädigung mit abzudecken.

    Ein Strafrahmen bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe ist kein Kavalliersdelikt,, das ist wirklich Unsinn.

  • Konstantindegeer Das Problem mit den langen Strafverfahren gibt es in anderen Bereichen auch, selbst bei wichtigeren Straftaten wie denen gegen Leib und Leben.

    Das sind eben die Folgen der Sparpolitik im öffentlichen Dienst, zumal in Polizei und Justiz.

    Der Strafrahmen geht bis zu zwei Jahre, ein höherer wird kaum etwas bewirken.

    Warum der einzelne Richter diese nicht beherzter ausschöpft liegt allein in deren Verantwortung. Du kannst diesem Senat vieles vorwerfen, für die richterliche Unabhängigkeit können sie nun wirklich nichts.

    Ebenso kann man mehr Überwachungskameras anbringen, aber auch dies stößt irgendwann an die Grenzen.

    Das Hauptproblem ist doch, dass zu viele Mitbürger den notwendigen Wertekanon nicht mehr haben, der früher noch von Elternhaus usw. vermittelt wurde. Das kann man mit Strafverfolgung nur sehr begrenzt auffangen.

  • Hier ist noch ein Beitrag des rbb zum Angriff auf die Granitschale vor dem Alten Museum. Darin auch ein Video aus der "Abendschau" mit SPK-Präsident Parzinger.

    rbb24.de/kultur/beitrag/2020/10/vandalismus-berliner-museumsinsel-granitschale-beschmiert

    Die Schmierereien waren bereits in der Nacht von Freitag auf Sonnabend während der Tatbegehung entdeckt worden. Die Polizei konnte zwei tatverdächtige junge Männer (17 und 21 Jahre alt) festnehmen. Die Tätergruppe umfasste aber 10 bis 15 Personen. Ein Zusammenhang mit den Vorfällen vom 3. Oktober besteht offenbar nicht.

  • Ein Strafmaß ist immer dann zu gering, wenn es seine abschreckende Wirkung verfehlt. Je geringer die Aufklärungsquote, desto härter muss in der Regel das Urteil ausfallen können.

    Außerdem hat es sich allgemein als sinnvoll herausgestellt, eine Strafe in einen Zusammenhang mit der Tat zu setzen. Meine Frau hat mich schon vor Jahren mit der Idee begeistert, festgenommene Graffiti-Täter mit Reinigungsmittel und Zahnbürste auszurüsten, damit sie sich ihre Freiheit durch Beseitigung ihrer Werke erarbeiten können/müssen.

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    Gutmensch = Gut gemeint, nicht zuende gedacht, schlecht gemacht

  • Die Zulassung ergibt sich aus § 24 Abs. 2 BSchmG (Bundesschmiergesetz) es hat eine verfassungsrechtliche Grundlage im Grundgesetz und kann nicht geändert werden.

    Vergleichbares gibt es in anderen Ländern wie den Niederlanden nicht, deshalb gibt es dort auch keine Schmierereien.

    Änderungsvorschlag:

    §1 Abs.1 BSchmG: Wer Schmierereien begeht, verpflichtet sich zu 100 Sozialstunden im Schmierereienbeseitigungsdienst.

    Damit wäre das Problem wohl beendet. Ich sehe das Funkel der mit Zahnbürsten gereinigten Sandsteinmauern schon vor mir.^^

    "Moderne Architektur heißt seit über 50 Jahren: Rechtwinklig, weiß, kahl, leer, gebaut von immer schwarzgekleideten Architekten."

    -Gerhard Kocher

  • Wir entfernen uns wieder weit vom eigentlichen Thema, deshalb nur kurz:

    Martintre Eine Strafe hat verschiedene Zwecke, die Abschreckung ist nur eine davon. Das Strafmaß liegt bereits bei zwei bzw. sogar drei Jahren (im Fall der gemeinschädlichen Sachbeschädigung) und muss natürlich in einem vernünftigen Verhältnis zu den bei anderen Straftaten stehen. (Mal abgesehen davon,, dass oft Jugendstrafrecht greift)

    Natürlich darf die Höhe der Strafe nicht an die Aufklärungsquote gekoppelt werden, absurde Idee.

    (Im Umkehrschluss gebe es dann eine relativ geringere Strafe für Mord, weil die Aufklärungsquote so hoch ist.)

    Deine Frau in Ehren, aber die Idee der Schadensbeseitigung wird schon längst umgesetzt...allerdings mit einer normalen Bürste (und nicht mit Zahnbürste).

    @Aragon Wie gesagt, die Möglichkeit gibt es im Prinzip schon.

    z.B. https://www.stimme.de/heilbronn/nach…t140897,4155292

  • Hermann Parzinger: „Die markante und weltberühmte Granitschale vor dem Alten Museum ist auf fürchterliche Weise beschmiert worden“.

    Für den Journalisten der Stuttgarter Nachrichten wurde nicht „die markante und weltberühmte Schale“ beschmiert, sondern „eine Schale“. Anfertigen lassen hat sie auch nicht einer der bedeutendsten Baumeister des 19. Jhdt. sondern „der Architekt Karl Friedrich Schinkel“, immerhin fügt er oder sie noch die Lebensdaten hinzu und informiert die Bildunterschrift über die Bedeutung der Schale.

    Den Schmierern, auch auswärtigen, hätte die Schule die notwendige Bildung vermitteln müssen, die Schönheit dessen zu begreifen, das sie zerstören oder beschädigen. Das Elternhaus hätte die Aufgabe gehabt, den Kindern früh mitzugeben, dass man Güter, die allen gehören nicht kaputt macht.

    Aber wahrscheinlich bin ich altersmäßig längst aus der Zeit gefallen.

    Der Lustgarten als Rummelplatz: Wie wird das erst, wenn vor dem Schloss eine Badeanstalt ihren Trubel aufmacht und zudem noch das unmittelbar angrenzende angebliche Denkmal der Deutschen Einheit - selbst ein würdeloser Spielplatz - im allgemeinen Tumult untergehen lässt!


    Alles prüfe der Mensch, sagen die Himmlischen,

    Daß er, kräftig genährt, danken für Alles lern‘,

    Und verstehe die Freiheit,


    Aufzubrechen, wohin er will.


    Hölderlin

  • Est is himmelschreiend das Schmierereien am wertvollen Kuntswerken und Bauten einfach unbestrafft bleiben. Es MUSS jetzt ein Vorbild gestellt werden. Die festgenommen Täter der Granitschale sollen wenigstens die Erhebung der Beschädiguing (wenn überhaupt möglich) bezahlen.

  • Die Graffiti auf der Schale sehen eher unpolitisch aus, also alltäglicher Vandalismus von Koronagelangweilten. Am bestens schnell beseitigen und nicht weiter drüber reden.

    Ich war gerade in Neapel im Königspalast und es war auffällig, wie man völlig frei an alle Gegenstände und Gemälde ran gehen könnte und es in den meisten Räumen keine Wachen gibt (und die wenigen waren ältere Herren).

    Das Wachpersonal:

    Die meisten Räume völlig frei zugänglich

    Berlin hat hier kein außergewöhnlich lockeres Sicherheitskonzept. Es ist eben sehr selten, das solche Kulturgüter vorsätzlich beschädigt werden.

  • Locker und nicht-locker sind ja relativ zur Mentalität der Bevölkerung. Je mehr Übereinstimmung innerhalb einer Bevölkerung existiert, dass man "so etwas nicht macht", also ein kultureller Konsens existiert, umso lockerer können Restriktionen von außen gehandhabt werden. Je mehr ein kultureller Grundkonsens bröselt, umso mehr bedarf es der Überwachung und repressiven Maßnahmen des Staates, um die alte Situation zu erzwingen. Alternative ist, dass man es laufen lässt und es den Bach runtergeht. Das passiert dann, wenn der Staat nicht mehr kann.

    In Neapel scheint jedenfalls noch gegenüber dem eigenen Kulturerbe ein gewisser Respekt zu herrschen.

  • Die Lösung ist ganz einfach:

    Es braucht ein Verbot der Sprühdosen.

    Bereits ihr Besitz sollte zum Straftatbestand werden. Für legale Anwendung benötigt es eine Genehmigung einer Bundesbehörde.

    So trennt sich Spreu von Weizen.

  • Da ich oft genug auf Kulturtrips in Italien war , kann ich nur bestätigen das die Italiener ein anderes Bewusstsein für ihre Kultur haben, etwas das in Deutschland total in gewissen Bevölkerungsgruppen abhanden gekommen ist. Man sieht auch in Italien wenig Graffiti schon gar nicht an kulturellen Objekten der italienischen Geschichte.

  • Graffiti sieht man außerhalb Deutschlands ohnehin kaum - auch nicht in deren "Mutterland", den USA. Global handelte es sich um eine 70er/80er Jahre-Modewelle, die kam und wieder ging.

    Bei uns ist sie leider geblieben.