Ich denke, die Fragestellung wurde an der ein oder anderen Stelle hier schon einmal diskutiert, aber da ich dazu keinen eigenen Strang gefunden habe, eröffne ich diesen mal.
Es geht um eine eigentlich ganz einfache Frage: Ist es rechtlich möglich, einem privaten Bauherren eine Rekonstruktion vorzuschreiben?
In vielen Fällen, wo rekonstruiert wurde, waren die Grundstücke ja in staatlichem Besitz. Egal ob Berliner Schloss, neue Frankfurter Altstadt, Potsdam Block III oder am Dresdener Neumarkt: Überall hat entweder der Staat oder die Kommune selbst gebaut, oder die Grundstücke unter Auflagen verkauft.
Zum einen würde mich interessieren, wie die Lage bei der Ostzeile am Römerberg in Frankfurt war oder wie es bei den Rekonstruktionen am Hildesheimer Marktplatz gelaufen ist. Hat hier die Stadt die Grundstücke zuvor aufgekauft und selber gebaut, oder sind diese Gebäude nach wie vor in Privatbesitz?
Viel interessanter ist aber die Frage, wie die rechtlichen Bestimmungen bei Grundstücken sind, die sich heute in Privatbesitz befinden und wo die Stadt keine Ambitionen hat, diese zu erwerben. Wäre es möglich, bei einer Neubebauung die Auflage zu machen, Vorkriegsfassaden zu rekonstruieren? Oder einen Architekturwettbewerb durchzuführen, der die Vorgabe hat, dass Rekonstruktionen gebaut werden müssen?
Wenn man mit Politikern spricht, sagen die "wir können privaten Bauherren über Bebauungspläne hinaus doch keine Vorgaben machen, wie sie zu bauen haben". Wenn das so stimmt, hätten wir nur zwei Möglichkeiten, unsere Ziele umzusetzen: Entweder wir bauen so viel politische Macht auf, dass Kommunen entsprechende Grundstücke aufkaufen und unter Auflagen weiter verkaufen oder selber Rekonstruktionen bauen. Die einzige Alternative wäre noch, genügend Finanzkraft aufzubauen und selber, als Verein oder Privatperson, Grundstücke zu kaufen und zu bebauen. Beides erscheint in naher Zukunft einigermaßen unrealistisch.
Also, gibt es eine Antwort an diese Politiker? "Doch, sehr konkrete Vorgaben sind möglich"? Wenn ja, müssten wir das mal konkretisieren, wie man das genau rechtlich gestalten müsste, damit es funktioniert und damit man der Politik konkrete Vorschläge machen könnte.