Veröffentlichung der Sächsischen Staatsregierung vom 06.06.2024:
Es wurde eine »Stiftung Lebendiges Erbe Sachsen« ins Leben gerufen.
Dazu wurden bisher zwei Millionen Euro für die Errichtung der Stiftung investiert.
Der Schritt zur Gründung einer Stiftung des Privatrechts orientiert sich an dem renommierten britischen »National Trust for Places of Historic Interest or Natural Beauty« und setzt bei der Bewahrung der Kulturgüter Sachsens auf zivilgesellschaftliche Akteure. Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat in seiner Funktion als Stifter die Umsetzung von der Idee hin zur Stiftungsgründung begleitet.
Die Stiftung Lebendiges Erbe Sachsen hat den Anspruch, sich zivilgesellschaftlich zu etablieren. Sie wird eine Lücke zwischen der staatlichen Schlösserverwaltung und zahlreichen privaten Förderstiftungen schließen, indem sie die Trägerschaft für geeignete Objekte übernimmt und deren Erhaltung und öffentliche Nutzung sicherstellt. Dabei sollen vor allem private Mittel eingeworben werden, um eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Damit wird ein neuer Weg eingeschlagen, um historisch und kulturell wertvolle Stätten zu erhalten. Die Stiftung wird sich der Aufgabe widmen, bedeutende Kulturgüter – von wertvoller Bausubstanz über technische Anlagen bis hin zu Garten- und Parkanlagen – zu erwerben, zu sanieren, zu restaurieren und zeitgemäße Nutzungskonzepte zu entwickeln.
Aufgaben und Ziele der Stiftung
* Erwerb, Erhaltung und Entwicklung: Denkmale und Objekte von besonderer kulturhistorischer, regionaler oder volkskundlicher Bedeutung zu erwerben und dauerhaft im Bestand der Stiftung zu halten.
* Sanierung und Restaurierung: Umfassende Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Kulturgüter in ihrem ursprünglichen Glanz erstrahlen zu lassen.
* Nutzungskonzepte: Zeitgemäße und nachhaltige Nutzungskonzepte zu entwickeln, die den kulturellen Wert der Objekte hervorheben und die Öffentlichkeit daran teilhaben lassen.
* Öffentlichkeitszugang: Sicherzustellen, dass alle erworbenen und restaurierten Objekte der Öffentlichkeit zugänglich sind, um die sächsische Kulturgeschichte erlebbar zu machen.
* Förderung des bürgerschaftlichen Engagements: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Einrichtungen zur aktiven Mitwirkung zu ermutigen und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.
Die Stiftung lädt alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen ein, aktiv an den Zielen der Stiftung mitzuwirken. Aufgrund der gemeinnützigen Orientierung bietet die Stiftung eine Plattform für Zustiftungen, Spenden und Nachlassübertragungen zugunsten sächsischer Kulturgüter.
Staatsminister Thomas Schmidt bei der feierlichen Urkundenübergabe: »Heute ist ein großer Tag für das Denkmalland Sachsen! Unsere Denkmaldichte – die höchste in Deutschland – ist ein Segen und Herausforderung zugleich. Die Initiative zur Gründung einer Stiftung für Lebendiges Erbe kam genau zur rechten Zeit aus der Mitte des Sächsischen Landtags. Das Parlament hat erkannt, dass in der sächsischen Kultur- und Denkmallandschaft trotz vielfältiger öffentlicher und zivilrechtlicher Strukturen eine Institution im Geiste des britischen ‚National Trust‘ fehlt. Gesagt, getan: Ab dem heutigen Tag, steht die Stiftung nun auf eigenen Beinen. Ich wünsche ihr, dass sie sich schnell emanzipiert und ihr eigenes Gesicht findet; sich schrittweise von der öffentlichen Finanzierung löst und als Institution der sächsischen Kulturlandschaft etabliert.«