Die Antwort der Denkmalpflege, wie gedacht...
"Lieber xxxxx,
danke für Deine Hinweise.
Genau das hatten wir versucht. Ein Blindenleitstreifen in Granit. Die helle Betoneinfärbung des Blindenleitstreifens musste jedoch straßenrechtlich sein, weil der Helligkeitsunterschied zwischen Granitplatte und Blindenleitstreifen aus Granit nicht ausreicht für Sehbeeinträchtigte. Wir hatten sogar den Vorschlag gemacht Basaltkleinmosaik einzubauen, um den Helligkeitskontrast zwischen Granitplattenbahn und Kleinmosaikpflaster zu erhöhen. Der Sachverständige für Sehbeeinträchtigte hat trotz dieses Vorschlages diese Lösung ausgeschlossen, weil es nach seiner Meinung nicht ausreicht.
An so einer Stelle sind wir in der Regel am Ende mit unseren denkmalrechtlichen Forderungen. Wir alle sind nicht glücklich über diese Monsterlinie, die nichts mit den historischen Sehgewohnheiten in der Altstadt zu tun hat.
Liebe Grüße aus der Stadtverwaltung"