Zumal das Denkmalschutzproblem hier auch besteht, denn die gesamte Altstadt ist ein denkmalrechtliches Ensemble, ohne Ausnahmegenehmigung darf keine einzige Fassade geändert werden.
Das ist übrigens noch einmal ein Riesenfaß im Hinblick auf die Idee, in Nürnberg durch Fassadenverbesserungen etwas zu erreichen.
Denn nicht nur bedeutet der Ensembleschutz, dass jedes einzelne kleine Sprossenfenster vom Denkmalamt genehmigt werden muss. Es ist vielmehr sogar so, dass der Ensembleschutz in Nürnberg nämlich ein Schutz des Erscheinungsbildes der 50'iger Jahre ist.Damit kann das Denkmalamt jeden Versuch unterbinden, Nürnberg wieder sein Vorkriegserscheinungsbild zurück zu geben und ist eigentlich sogar rechtlich dazu verpflichtet, solche Versuche zu unterbinden.
Wenn ich mich recht erinnere, dann ist das in der Vergangenheit sogar öfter geschehen, wenn die AF solche Versuche unternommen haben. Da wurde es offenbar vom Denkmalamt schon einmal untersagt, frühneuzeitliche Dacherker wieder an einem Haus anzubringen, das in den 50'igern in der alten Kubatur wiederaufgebaut worden war. Und zwar mit dem Argument, dass dadurch das unter Schutz stehende Erscheinungsbild der 50'iger zerstört würde.
Kurz gesagt, steht die Hässlichkeit der 50'iger Jahre in Nürnberg als ganze unter Denkmalschutz und es ist damit eigentlich rechtlich unmöglich, Nürnberg wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben.