Es ist tatsächlich so, dass durch die geduldete Rekonstruktion des Innenhofes und Hinterhauses die Identität des unter Denkmalschutzstehenden Gesamtgebäudes im Sinne des Denkmalrechtes fraglich ist. Ein Antrag auf Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste müsste gestattet werden.
Um Gottes Willen, das Argument sollten die Altstadtfreunde auf keinen Fall bemühen.
Überlegt euch doch mal, was es bedeuten würde, wenn ein Denkmalamt feststellen würde, dass eine Rekonstruktion zum Verlust des Denkmalschutzes eines Gebäudes geführt hat und darum gar nicht hätte genehmigt werden dürfen! Das wäre das definitive Todesurteil für alle weiteren Rekonstruktionsbemühungen in diesem Land.
Die AF hatten schon oft genug Probleme mit dem Denkmalamt, wenn sie an einem Fünfziger-Jahre-Bau einen mittelalterlichen Erker oder Dacherker wieder anbringen wollten, weil das angeblich dem Ensembleschutz für das 50'iger Jahre-Wiederaufbau-Nürnberg widerspreche. Wenn jetzt noch offiziell festgestellt würde, dass Teilrekos den Verlust des Denkmalstatus zur Folge haben können, ist der Weg solcher Verbesserungen endgültig versperrt.