Nürnberg - Rekonstruktion des Pellerhauses

  • Das müsste in das o.g. Ergebnis eingerechnet werden. Ich glaube kaum dass es gesondert ausgewiesen wird.
    Repräsentativ ist die Umfrage aber wiedermal nicht, auch wenn sie wiederholt ein sehr starkes Indiz mit eindeutiger Tendenz für eine Rekonstruktion aufzeigt.

  • Das Thema "Bürgerbegehren" wurde schon mehrmals angesprochen, ist aber nicht so leicht umsetzbar. Ich hätte mir auch gewünscht das man das Bürgerbegehren mit der Kommunalwahl 2020 koppelt.

  • Ich wäre bei einem Bürgerbegehren zusammen mit der Kommunalwahl auch vorsichtig. Das wäre dann eng gekoppelt an die politischen Auseinandersetzungen im Vorfeld der Kommunalwahl zwischen den miteinander ringenden Parteien, und könnte einem inhaltlich auch entgleiten. Je nachdem welche Partei sich für die Reko positioniert, würde man das auch mit anderen von ihnen vertretenen Zielen verknüpfen. Die Altstadtfreunde würden mit ihrem Vorschlag unweigerlich mit einer Parteienmeinung verknüpft werden. Und was ist, wenn diese Partei dann nicht gewinnt?

    Losgelöst von einer Kommunalwahl wäre das Bürgerbegehren sicherlich besser vermittelbar, aber auch hier ist der Ausgang ungewiss. Um den Aufwand zu rechtfertigen müsste es hierzu grünes Licht aus der Stadtverwaltung geben, das sehe ich aber noch nicht.

    Mir persönlich wäre es wesentlich lieber, wenn schon anhand der vorliegenden Fakten für die Reko des Pellerhauses entschieden werden könnte. So vermeidet man auch Gesichtsverlust bei politisch verantwortlichen, zumal sich nach Maly nun neue Gesichter vorstellen. Wollen die sich am Pellerhaus verbrennen lassen?

  • Bürgerbegehren ist eher letztes Mittel, wenn gar nix anderes geht. Aufwand und Nutzen stehen da selten in einem guten Verhältnis, wir haben da leider keine Schweizer Verhältnisse. Insofern erstmal alle Möglichkeiten ausschöpfen!

    Online-Petition könnte indes zur Unterstützung gut sein, auch um mehr Leute überhaupt auf das Thema aufmerksam zu machen.

  • Ich habe heute auf dem Weg zur Arbeit über eine potentielle Außerschutzstellung des Pellerhauses im Bayrischen Denkmalrecht nachgedacht. Dabei kam mir folgender Gedanke:

    Es wird doch seitens der Denkmalbehörden immer über die Identität eines Gebäudes philosophiert. Die Identität wird immer dann herangezogen, wenn die Behörden einen Denkmalwert bei einem Gebäude nicht sieht, wenn dieses wesentlich verändert wurde z.B. durch Umbauten.

    Das Pellerhaus und der Pellerhof sind doch gemäß dem bayrischen Baurecht als ein Gebäude zu werten. Bestehend aus Vorderhaus, Arkadengang und resten des Hinterhauses.

    Die Unterschutzstellung des Pellerhauses als Baudenkmal bezog sich doch bestimmt auf das gesamte Gebäude.
    50er Jahre Haus auf Pellerhaus Vorderhaus Ruine mit Arkadengang Ruine und resten des Hinterhaues.

    Nun hat die Stadt die Rekonstruktion des Pellerhofes (Arkaden + Schaufassade des Hinterhauses) erlaubt.
    Jetzt ist es ein 50er Jahre Haus auf Pellerhaus Vorderhaus mit Renaissance Arkadengang + Renaissance Schaufassade.

    50% 50er Jahre Haus vs 50% Renaissance "Hinterhaus/Hof"

    Somit müsste Sie damit die Identität des gesamt Gebäudes Pellerhaues so stark verändert haben, dass dieses kein Denkmal mehr sein kann!

    Die Stadt hätte eine Veränderung oder Beinträchtigung der Pellerhofruine gemäß dem Denkmalrecht nie gestatten dürfen. Hat Sie aber! Demnach muss jetzt das Denkmalrecht aberkannt werden und konsequenterweise der rest Rekonstruiert werden!

    Hierzu habe ich folgende Gerichtsurteile des OVG (Oberverwaltungsgerichts) gefunden:

    Dort heist es:

    Allerdings ist das Verfahren zur Löschung der Eintragung in die Denkmalliste auch bei
    analoger Anwendung des § 3 Abs. 4 DSchG NW auf Fälle beschränkt, in denen die
    Eintragungsvoraussetzungen n i c h t m e h r vorliegen, also nachträglich weggefallen sind.

    Dies ist hier ja zu 50% der Fall, da der Pellerhof nun keine Ruine mehr ist. Oder?

  • Darüber habe ich auch schon nachgedacht, wie sich die Denkmaleigenschaft im Hinblick auf den im Bau befindlichen Hof entwickelt. So denn der Denkmalschutz dadurch nicht erlischt, und das ist er wohl nicht, ist der Hof mit jedem Stein, der hinzugefügt wird, automatisch Denkmal. Das ist wohl schon eine eher ungewöhnliche Genese eines Denkmals.
    Andererseits stellt das Denkmalschutzgesetz in Bayern nicht nur auf das bloße Alter der Substanz ab, sondern auch auf ihre kulturhistorische Bedeutung. Vor diesem Hintergrund darf der Hof als eine der größten baulichen Einzelleistungen des Nürnberger Bürgertums in der Nachkriegszeit durchaus Denkmalwert haben. Es zeigt auch, dass sich ein Denkmal entwickeln kann.
    Wenn man den Denkmalbegriff losgelöst von der Substanz sieht und auf die reine Bedeutung des Bauwerks und seine Entwicklung betrachtet, sollte der Weiterbau, also Abriss des Vorderhauses und Wiederaufrichtung des echten Pellerhauses nach Jacob Wolff sogar innerhalb des Denkmalschutzes möglich sein.
    Immerhin ist es absolut üblich, bei der Sanierung eines Denkmals eine spätere Hinzufügung rückzubauen um den Originalcharakter wieder vortreten zu lassen. Diese aktuelle schöne Fotostrecke der Lokalpresse zeigt da eine Reihe an Beispielen: http://www.nordbayern.de/region/denkmal…egion-1.8702377

    Das ist aber ein sehr progressives und rekonstruktionsfreudiges Denkmalverständnis, soweit ist man in Bayern noch nicht. Denkmalschutz ist noch mehr Archäologie und Konservierung.

  • Ich denke Erhalt des Denkmalschutzes ist hier der gangbare Weg, unter Wiederherstellung des originalen Charakters und ggf. Einlagerung von Teilen der Nachkriegsfassade als "mobiles Denkmal" (wie z.B. oft bei Skulpturen oder Spolien geschehen). Ein Abbau der 50er-Fassaden muss ja nicht gleichbedeutend mit ihrer Zerstörung sein.

  • Ich hatte Gestern beruflich mit einem Rechtsanwalt für Baurecht / Denkmalrecht aus einer renomierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei zu tun. Den hatte ich direkt mal auf den Pellerhausfall angesprochen, ob er dass auch so einschätzen würde wie ich es in Post 1410 beschrieben habe.

    Es ist tatsächlich so, dass durch die geduldete Rekonstruktion des Innenhofes und Hinterhauses die Identität des unter Denkmalschutzstehenden Gesamtgebäudes im Sinne des Denkmalrechtes fraglich ist. Ein Antrag auf Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste müsste gestattet werden.

    Jetzt kommt das aber! Eine Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste kann nur der Eigentümer des Denkmales beantragen. In dem Fall ist das die Stadt Nürnberg selber der Eigentümer. Da sie dies niemals tun wird, bleibt alles so wie bisher. Es sei denn sie verkauft das Gebäude an die Altstadtfreunde. Dann hätten diese neue Optionen zur Verfügung und könnten den lästigen Denkmalschutz loswerden, sofern dies gewollt ist. Pro / Contra Rechnung.

  • http://www.nordbayern.de/region/nuernbe…lakat-1.8748651

    Wie die NZ heute berichtet, hat die gestrige Stadtratssitzung den Antrag der CSU, eine Plane vor der Mayerhausfassade aufzustellen, abgelehnt. Die Ablehnung kam durch die Mehrheit der Stimmen aus SPD und Grüne zustande.
    Stattdessen schlagen die Ablehnenden vor, ein kleines Plakat daneben aufzustellen, und frei nach Rathenau "Denken heisst vergleichen" beide Fassaden miteinander zu vergleichen.

    Meine Meinung: Mag die Diskussion im Stadtrat schnell beendet worden zu sein, die Diskussion in der Bürgerschaft wird aber bleiben, denn die Entscheidung löst weder das Problem noch bietet sie einen Erkenntnisgewinn.

    Die Frage ist nun auch, was ist ein "kleineres Plakat" und "daneben". Wenn man die Pellerhausfassade um 8 Höhenmeter herunterskaliert und das Plakat dadurch nicht mehr über die Traufkante hinausragt wäre das Thema mit der Windlast erledigt. Wobei das Mayerhaus mit seiner Balkon-Stangen-Fassade sicherlich eingriffsfreie Montagen ermöglichen könnte.

    Die Diskussion geht also weiter, und wenn man sich in der Politik nicht bewegt wird man solange diskutieren bis die richtigen an den Tischen sitzen.

  • @ Sir Moc: Der Denkmalschutz ist aber ein Landesgesetz. Die Verhältnisse in Bayern könnten also minimal anders sein als jene in NRW.

    Noch liegt kein Konzept mit Kostenkalkulation für die Pellerhaussanierung auf dem Tisch. Nur Absichtserklärungen und vage, holzschnittartige Pläne für eine Nutzung als Haus des Spielens. Als Nürnberger lese ich ja jede Woche in der Zeitung, dass wieder zu irgend einer Veranstaltung im Pellerhaus eingeladen wird. D.h. für den Unbedarften drängt sich der Eindruck auf, als sei das Haus gar nicht grundlegend sanierungsbedürftig, denn es ist ja in Benutzung. So auch der Tenor der Stadtpolitik. Wenn das so ist, muss die öffentliche Hand keine riesen Summe investieren. Das wiederum schwächt die Position der Altstadtfreunde, weil die Gesamtrechnung zu ihren ungunsten ausginge.

    Da nun aber abermillionen an Sanierungskosten im Raume stehen, weil eben nur ein kleiner Teil des Gebäudes genutzt werden kann und brandschutztechnische Fragen offen sind, diskutieren die Altstadtfreunde auf der Hand liegende Alternativen. Und wenn man mal ein belastbares Konzept hat, das den gesamten Gebäudekomplex in Benutzung bringen könnte, kommt der große Schock: "waaas, 25 Millionen soll das kosten, wofür eigentlich, da fanden doch letzte Woche noch Veranstaltungen statt, wer soll das bezahlen?"...
    Die eher müde verlaufende Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025, bei der das Pellerhaus eine wesentliche Rolle spielen soll, ohne jedoch ein konkretes Konzept zu haben, wird dieses Problem für die Stadt nur verstärken.

  • Es ist tatsächlich so, dass durch die geduldete Rekonstruktion des Innenhofes und Hinterhauses die Identität des unter Denkmalschutzstehenden Gesamtgebäudes im Sinne des Denkmalrechtes fraglich ist. Ein Antrag auf Streichung des Denkmals aus der Denkmalliste müsste gestattet werden.

    Die Frage ist aber, ob wirklich der gesamte Komplex inclusive des Innenhofs gemeinsam mit dem Mayer-Bau unter Denkmalschutz stand. Wenn die beiden Bauten getrennt als Denkmale ausgewiesen waren, funktioniert die Argumentation nicht. Habt ihr das denn überprüft?

  • @ Philon: Schon der Kurztext im Geoportal Bayern-Atlas, das eine Karte ganz Bayerns zu den Denkmälern mit Kurzinformationen enthält, beschreibt das Pellerhaus so:

    Zitat von Bayerische Denkmalliste; Aktennummer D-5-64-000-395

    Ehem. Pellerhaus, errichtet als Bürgerhaus 1602-07, nach weitgehender Kriegszerstörung 1944/45 als Archiv- und Bibliotheksbau wiederaufgebaut: Reste des Bürgerhauses, bossiertes Sandsteinerdgeschoss mit dreischiffiger, sternrippengewölbter Erdgeschosshalle, Treppenturm und Teilen der Hofarchitektur, Spätrenaissance, von Jakob Wolff d. Ä., 1602-07, darüber fünf Obergeschosse in Stahlbetonskelettbauweise, von Fritz und Walter Mayer, 1955-57; Anbau, vierflügeliger, um einen Innenhof gruppierter Stahlbetonskelettbau mit Flachdach, Südflügel fünfgeschossig, restliche Flügel zweigeschossig, von Fritz und Walter Mayer, 1955-57

    Damit ist der gesamte Komplex gemeint. Jetzt kann man natürlich spitzfindig sein und sehen, dass zumindest die Kurzbeschreibung viel ausführlicher die historischen Teile beschreibt, und in meinen Augen die kurz gehaltene Beschreibung der Nachkriegshinzufügungen sogar etwas geringschätzig erwähnt wird, aber das ist glaube ich nicht ganz professionell.

  • Für die Rekonstruktion der Hofarkaden durch die Altstadtfreunde hat es einen Genehmigungsbescheid gegeben. Wäre auch interessant zu wissen, was der genau beschreibt. Ob es da Vorbehalte oder Auflagen gibt. Denn dieser Bescheid ist ja nichts weniger als die Erlaubnis, ein Einzeldenkmal zu verändern. Das dürfte doch nur durch eine Notwendigkeit zu begründen gewesen sein, aber die sehe ich hier nicht. Oder doch?

    Dazu sagt das

    Zitat von Bayerisches Denkmalschutzgesetz Art. 6 Abs 2.

    (2)
    1.Die Erlaubnis kann im Fall des Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 versagt werden, soweit gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.
    2. Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 kann die Erlaubnis versagt werden, soweit das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Wesens, des überlieferten Erscheinungsbilds oder der künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals führen würde und gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen.

    Man hat also schonmal festgestellt, dass die Rekonstruktion des Hofes das Wesen des Baudenkmals, sein überliefertes Erscheinungsbild oder seine künstlerische Wirkung nicht beeinträchtigen wird, und es keinen gewichtigen Grund für dessen unveränderten Erhalt gebe. Was ist jetzt also genau das Wesen des Baudenkmals? Ich bin der Meinung, wie ich hier schon schrieb, dass das Wesen des Mayerschen Pellerhauses die Konservierung des historischen Bestandes ist und langfristig seine Rekonstrukion ermöglichen sollte. Dafür spricht:

    • Dass alle statisch erhaltungsfähigen Teile der Ruine auch erhalten blieben,
    • dass sie nie eine neue Funktion oder moderne Einbauten bekommen haben und dadurch verfremdet oder beschädigt wurden,
    • dass sie den Bücherturm als den entbehrlichsten Teil des öffentlichen Gebäudes, nämlich den Teil den die Öffentlichkeit nicht sehen und benutzen konnte, dort plaziert haben wo man das Wolffsche Pellerhaus einst wieder errichten würde,
    • dass sie alle identätsstiftenden Räume und jeden baukünstlerischen Schmuck des Neubaus wie die neue Treppe, das Mosaik und den Lesesaal im Ostflügel plaziert haben, wo sie neben einer Reko weiter existieren können. Immerhin war das Imhoffhaus bis vor wenigen Jahren fast vergessen.
    • Dass der Ist-Zustand 1988 unter Denkmalschutz gestellt wurde und so ein tiefgreifender, substanzschädigender Umbau wirksam verhindert werden konnte. Wir Nürnberger wissen ja, was die Stadt aus dem Luitpoldhaus gemacht hat. Das wäre womöglich am Egidienberg passiert.

    Ja und nun wird diese Reihe an Gründen noch ergänzt durch die Reko des Hofes. Da fällt es einem doch wie Schuppen von den Augen was als nächstes passieren wird.

    Bitte Gegenargumente, habe ich etwas übersehen?