Nürnberg - Rekonstruktion des Pellerhauses

  • Jürgen: Danke fürs Scannen!

    Ich hoffe, daß es uns mit dieser Aktion gelungen ist, den von Harald Pollman in Bewegung versetzten Stein (im wahrsten Sinne des Wortes!) in Schwung zu halten. Ich denke, nach dieser Aktion dürfte das Thema zumindest präsent bleiben, und es ist nun nicht mehr tabu, weil jetzt darüber geredet wurde - und zwar mit guten Argumenten! Dein Text, Jürgen, enthält den generell wichtigsten Punkt für Nürnberg, nämlich an die ursprünglichen Gedanken des Wiederaufbaus anzuknüpfen und dabei vielleicht einige seiner Fehler zu kompensieren. Erst nach dem umsichtigen Wiederaufbau bis Mitte der 1950er Jahre wurden (saturiert von der Freßwelle?) die großen Fehler begangen, und der Maßstab sowohl der alten als auch der wiederaufgebauten Altstadt zu sprengen. Vor allem die maßstabslosen Großbauten (WISO, Parkhäuser, Kaufhäuser, Dresdner Bank, Scharrergymnasium, ...) beeinträchtigen den hier wohl erstmals in dieser Qualität verwirklichten Gedanken, eine zerstörte Stadt unter Wahrung ihrer kulturellen Identität wiederaufzubauen.

    Mathias: Sehr schön, vor allem gefällt mir die Passage, daß man nicht mehr aus dem Staunen herauskommt, wenn man in den Hof des Pellerhauses geht. Vielleicht machen das jetzt noch mehr nach. Den Effekt kenne ich sehr gut, z. B. wenn man Fremde hineinführt oder auch mit einer Schulklasse.

    ***

    Was den Termin mit Maly, Pollmann, Exner und Mayer jr. betrifft, so kann ich mir schon vorstellen, wie die Positionen lauten werden.

    - Maly ist dafür, das Vorhaben prüfen zu lassen, wenn die Bürger es wollen. Eine Komplettrekonstruktion dürfte er aber ebenso wie eine Beschädigung des Scharrer-Gymnasiums (das er übrigens besucht hat) ablehnen.
    - Pollmann - möchte sofort loslegen :D
    - Dr. Exner: warnt möglicherweise, daß es sich um einen gravierenden Eingriff in ein Denkmal handelt, und das ausgewogene Wechselspiel von Ruinenteilen und Neubau in einer Weise stört, daß die Aussage des Wiederaufbaus stört, gerade weil sich hier die Probleme und Reibungen des Wiederaufbaus in besonders deutlicher und exemplarisch zu bewahrender Weise zeigen. Eine Rekonstruktion des Hinterhauses würde im übrigen alles noch schlimmer machen als es schon ist und die besonnen-ästhetische Wirkung des Ruinenhofes stören.
    - Mayer ist mit ähnlichen Argumenten dagegen und könnte möglicherweise auch in grundsätzlich Reko-ablehnende Positionen (wie uns gerade aus FFM bekannt) verfallen. Außerdem beabsichtigt er möglicherweise, per Urheberrecht die Veränderung des Bauwerks verhindern.

  • Zitat von "baukunst-nbg"

    - Mayer ist mit ähnlichen Argumenten dagegen und könnte möglicherweise auch in grundsätzlich Reko-ablehnende Positionen (wie uns gerade aus FFM bekannt) verfallen. Außerdem beabsichtigt er möglicherweise, per Urheberrecht die Veränderung des Bauwerks verhindern.


    Wenn das Urheberrecht die Rekonstruktion der Hinterhausfassade stört, dann reißen wir halt alles Mayersche ab :gg: - wenn man es gegen den Denkmalschutz durchdrücken kann. Schließlich habe ich vor einigen Jahren mal gelesen, daß ein Kunstwerk nicht gegen den Willen des Künstlers verändert, daß es aber durchaus auch ohne seine Einwilligung zerstört werden darf.
    Oder gilt auch das Abreißen oder teilweise Wiederaufbauen historischer Bausubstanz als künstlerischer Akt, sprich: gelten die Hofarkaden auch ohne Kontext zum Neubau als Mayersches Werk?

  • Richtig, der Eigentümer darf das Werk zwar nicht verändern, aber zerstören.
    Letzteres verbietet allerdings der Denkmalschutz.

    Die Hofarkaden sind isoliert natürlich kein Mayer'sches Werk, aber das Urheberrecht Mayers erstreckt sich auf seine gesamte Planung, die das Gesamtgebäude inklusive der wiedererrichteten Teile betrifft.

  • Urheberrecht: Der Schutz dauert 70 Jahre post mortem auctoris, d. h. ab Mayers Tod 70 Jahre. Fritz Mayer: 1889 -1964; Walter Mayer, sein Sohn lebte von 1929 - 1988. Die Schutzfrist für Fritz Mayers Werke läuft also bis 2034, die Urheberrechte von Walter Mayer leben also bis 2058.

    Wie soll ein "versehentlicher Abriß" bewerkstelligt werden? Ich glaube nicht, daß das Abrißwerk vollendet ist, bevor die Arbeiten zwangseingestellt werden. Heimlich sprengen dürfte etwas schwer sein.

    Der Eigentümer des Gebäudes ist übrigens die Stadt Nürnberg höchstpersönlich.

  • Bei der Neubrandenburger Brauerei genügte ein ausser Kontrolle geratener Bulldozer, die statik des Gebäudes so zu gefährden, dass die Denkmalpflege dem Abrißzustimmen musste, warmer Abbruch wirkt auch manchmal wunder... Ich will jetzt nicht zu illegalen Handlungfen anstiften, sondern nur aufzeigen, wie die gegenseite sich normalerweise des lästigen Denkmalschutzes entledigt

    "... es allen Recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann..." (Goethe)

  • Mein Radikalplan:

    Vollständige Rekonstruktion des Pellerhauses von der Straßenfassade bis zum Türknauf. Neubau des Scharrergymnasiums( kann ruhig modern sein).Anpassend-historisierende Umgestaltung der angrenzenden Gebäude. Aufwertung des übrigen Egidienplatzes (evtl. mit Neptunbrunnen).

    Zu radikal ?

    Ich frage mich: Warum nicht ?

    A. Das Pellerhaus hat meiner Meinung nach für die Kunstgeschichte dieselbe Bedeutung wie das Frankfurter Goethehaus für die Literaurgeschichte ( schon 1949 komplett rekonstruiert !).

    B. Ich kann beim besten Willen nicht feststellen, dass sich der Nachkriegsarchitekt mit der Geschichte des Hauses auseinandergestzt hat, es ist m.E. eines der hässlichsten Gebäude dieser Zeit überhaupt und stellt eine steingewordene Beleidigung des Ortes dar.

    C. Welches Denkmal zählt wohl mehr, der einmalige Patriziersitz der Spätrenaissance oder das hybride Nachkriegsgebilde ?

    NICHT REDEN, SONDERN ANFANGEN !

    Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. - Friedrich Schiller -

  • Ich mir übrigens nicht sicher, ob der Meyersche Bau wirklich unter Denkmalschutz steht. Hier der wortwörtliche Passus aus der Denkmalliste:

    Egidienplatz 23:Ehemaliges Pellerhaus, heute Stadtbibliothek, Erdgeschoßhalle mit Sterngewölbe, Treppenturm und Teil der Hofarchitektur des 1602-07 von Jakob Wolff d. Ä. errichteten Spätrenaissancebaus;1955 – 1957 von Fritz und Walter Mayer neu überbaut; im Hof: Apollobrunnen, Bronzestatue des Apollo, 1532 von Hans Vischer nach Entwurf von Peter Flötner (Kopie) – Original jetzt im Fembohaus (Stadtmuseum), in Kopie am Heinrich-Böll-Platz (Langwasser).

    ...;1955 – 1957 von Fritz und Walter Mayer neu überbaut;...
    -->> wie kann man diesen Passus juristisch bewerten? Für mich ist es keine eindeutige Aussage. Vielleicht kannst Du hier für etwas Aufklärung sorgen, baukunst, aber meiner Meinung geht´s hier nur um die Überbauung. Die eigentlichen Denkmäler werden in der Liste üblicherweise explizit aufgezählt. Überbauungen o.ä. sind für mich nur Zusatzinformation, die gegeben wird. (Genauso ist ja Zusatzinformation, dass das Original des Brunnens im Fembohaus steht, oder überhaupt die Erwähnung der Kopie, denn die steht selbst ja bestimmt nicht auch noch unter Denkmalschutz).

    Aber was da genau, wie drin stehen muss, ist juristisch bestimmt eindeutig geregelt.

    Ich denke nur gerade an Großinvestoren, die ein sagen wir Parkhaus planen und dann mit solch nebulösen Angaben in einer Denkmalliste konfrontiert sind: Wie liest man so ein Dokument?

  • mit juristischer Subsumtion kommt man da nicht weiter, man muss vergleiche zu anderen baulichkeiten ziehen, in denen ähnliche Ausdrucksweisen Denkmalschutz begründeten oder eben nicht begründeten.

    So wie es da steht, bezieht sich der Denkmalschutz aber wohl nur auf das Erdgeschoss, das Treppenhaus und die Hofarkaden. Anderenfalls währen zu der "Überbauung" weitere Einzelheiten wie Geschosszahl, Bauform, Stilmerkmale und Baumaterial erwähnt worden.

    Anhand solcher Beispielsuche könnte man auch klären, ob es sich bei dem Mayerbau (alleingenommen oder in Verbindung mit der Renaissance-Substanz) überhaupt um ein Urheberrechtsgeschütztes Kunstwerk handelt. Wenn das komische Gestell auf dem dach nicht zum Originalentwurf gehört und ohne die ausdrückliche Erlaubnis Mayers aufgesetzt wurde und Mayer nicht innerhalb einer bestimmten Zeit protestiert hat, kann man nämlich argumentieren, dass der Urheberrechtsschutz konkludent aufgehoben wurde oder gar nie existiert hat. Urheberrecht an gebäuden ist ein sehr umstrittenes Thema, weil die Einordnung eines Gebäudes als Kunstwerk nicht klar ist.

    "... es allen Recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann..." (Goethe)

  • Heute sind die Leserbriefe auch in der NZ. Das wirkt hoffentlich:

    Zu den rechtlichen Aspekten:

    Vorauszuschicken ist, daß weder für Urheberrechtsschutz noch für Denkmalschutz Geschmacksfragen ausschlaggebend sind.

    1) Urheberrecht:

    Werke der Baukunst sind eine gesetzlich anerkannte Kategorie urheberrechtlicher Schutzgegenstände.
    Im übrigen muß bei jedem Werk, egal ob Musik, bildende Kunst oder Architektur im Einzelfall entschieden werden, ob es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt, die überhaupt urheberrechtlich geschützt sein kann. Das heißt: die eigentliche Voraussetzung für Urheberrechtsschutz ist, daß das Werk eine bestimmte "Schöpfungshöhe" erreicht.

    Doch das Urheberrecht schützt auch die sogenannte "kleine Münze", also nicht nur Werke der "hohen" Kunst oder Avantgarde, sondern auch Alltägliches wie Gebrauchskunst (Design), relativ einfallslose Popmusik etc., da auch dahinter persönliche geistige Schöpfungen stehen.

    Es ist daher davon auszugehen, daß das neue "Pellerhaus", auch wenn es keinem gefällt, im Sinne des Urheberrechts Ausdruck des persönlichen Schaffens der Mayers ist und zumindest als individuelle Planung über das hinausgeht, was sich als alltäglich und banal nicht von den Werken anderer unterscheidet.

    Keinesfalls ist es rechtlich möglich, daß der Urheberrechtsschutz als solcher konkludent durch die Duldung eines fremden Zusatzes aufgehoben wurde, jedoch ist denkbar, daß die Urheber das Recht verwirkt haben, die Beseitigung des Zusatzes zu verlangen.

    2) Denkmalschutzgesetz:

    Wichtigster Punkt ist, daß in Bayern die Denkmalliste nur nachrichtlichen (deklaratorischen) Charakter hat. Das bedeutet, ob etwas ein Denkmal ist oder nicht, bestimmt sich nicht nach einem formellen Eintragungsakt oder gar dem genauen Text in der Liste, sondern danach, ob ein Gebäude den gesetzlichen Denkmalbegriff erfüllt. Ich gebe ihn hier gerne nochmal wieder:

    Zitat

    Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

    Zu bemerken ist, daß die Einträge in der Denkmalliste nur sehr verkürzt und stichpunktartig andeuten, worum es sich bei einem Denkmal handelt. Es kann genauso eine längere Beschreibung sein wie auch nur etwa "Mietshaus, Neurenaissance, um 1900".

    Im Kommentar steht:

    Zitat

    Die Eintragungen in die Denkmalliste sollen klar, eindeutig und erschöpfend, wenn auch dem Charakter einer Liste entsprechend möglichst kurz sein. Sie müssen die Identifikation der eingetragenen Objekte möglich machen. Grundstücke werden mit ihrer Flurnummer sowie mit Straße und Hausnummer bezeichnet, Gebäude mit einigen Worten prägnant beschrieben, evtl. unter Angabe besonders hervorstechender Merkmale. (...) Anders als in den Ländern mit dem konstitutiven Eintragungssystem ... besteht bei der Aufnahme von Sachen in die nachrichtliche Liste kein Begründungszwang für die Eintragung. Eine Begründung, und zwar eine präzise und individuelle Begründung ist aber notwendig, wenn in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren die Denkmaleigenschaft in Zweifel gezogen oder von Amts wegen nachgeprüft wird. ...

    Wenn wir hier spekulieren wollen, ob die Behörden auch die Mayer'schen Bauteile als Denkmalbestandteile ansehen, dann weist die Erwähnung des Überbaus bereits stark darauf hin, daß es so ist.

    Wenn es streitig um die Frage des Denkmalcharakters geht, müssen ohnehin lange Gutachten und Würdigungen erstellt werden. Das Werk der Mayer-Architektenfamilie ist für Nürnberg prägend und bedeutend, und aus den og. Gründen ist nach meiner Erfahrung davon (leider) auszugehen, daß der Mayer-Bau als Denkmal der Nachkriegszeit geschützt ist.

  • Ich vergass, dass Franken ja bayrisch besetzte deutsche Erde ist und damit da auch das verdrehte bayrische Recht gilt...

    "... es allen Recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann..." (Goethe)

  • Ich bin überaus erfreut über die Leserbriefe - in jedweder Hinsicht - und schon sehr gespannt, wie sich das entwickelt... ob vielleicht bald eine Seite Kontra-Artikel abgedruckt werden, ob die Dinge positiv ins Rollen kommen... - msn wird sehen.. :)

    Eine der vorzüglichsten Eigenschaften von Gebäuden ist historische Tiefe.
    Die Quelle aller Geschichte ist Tradition. (Schiller)
    Eine Stadt muss ihren Bürgern gefallen, nicht den Architekten.

  • Zitat von "Mephistino"

    Ich vergass, dass Franken ja bayrisch besetzte deutsche Erde ist und damit da auch das verdrehte bayrische Recht gilt...

    Auch in MV gilt demnach verdrehtes Recht ... :P : Konstitutive Denkmalbücher/-listen haben BB, BR, HH, NW, RP und SH. Die übrigen Denkmalschutzgesetze beruhen grundsätzlich auf dem nachrichtlichen System wie es auch in Bayern gilt.

  • Zu der Frage nach dem Denkmalschutz. Also ich könnte mir vorstellen, dass Denkmalschützer und Konservatoren an die Sache rangehen, wie sie auch beispielsweise alte Dome beurteilen. Diese wurden ja auch im Laufe der Jahrhunderte ständig verändert, überarbeitet ja auch überbaut. Bei diesen Leuten gilt ja nicht die bauliche Schönheit als Kriterium. :(

  • Zitat von "baukunst-nbg"

    Auch in MV gilt demnach verdrehtes Recht ... :P : Konstitutive Denkmalbücher/-listen haben BB, BR, HH, NW, RP und SH. Die übrigen Denkmalschutzgesetze beruhen grundsätzlich auf dem nachrichtlichen System wie es auch in Bayern gilt.

    M/V hat hat noch ganz andere Absonderlichkeiten was Gesetze angeht... Das sind so sachen wir Schatzregal, Denkmalregal und Kulturgutschuttzverordnung noch mit die harmloseren Späße. Was nichts daran ändert, dass ich die Methoden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Deutschland für überarbeitungswürdig halte.

    Aber zurück zu Thema

    "... es allen Recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann..." (Goethe)

  • Heutige Lokalpresse:

    NZ:

    Idee des Wiederaufbaus kommt gut an
    Viele Pellerhof-Begeisterte

    http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=430195&kat=11&man=4

    NN:

    Viele Spender für Pellerhaus-Idee
    Steinmetz will Fassade des zerstörten Gebäudes aufmauern — Gespräch mit OB

    http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=429876&kat=10&man=4

    (mit Foto)

  • baukunst hat ja schon die Links gesetzt. Hier noch mehr Infos:

    Nürnbergs Oberbürgermeister, Dr. Ulrich Maly möchte am 21.12. mit Fachleuten diskutieren, inwieweit ein Wiederaufbau möglich ist. Er hat dazu einen Ortstermin im Pellerhaus-Innenhof vorgeschlagen, bei dem Denkmalschützer, Stadtheimatpfleger, Angehörige des Architekten und Harald Pollmann als Einzelkämpfer (allein gegen alle) zugegen sind.
    Nach dem Gespräch wird sich der Bürgermeister eine Meinung gebildet haben und entscheiden, ob er als Eigentümer (->Stadt Nürnberg), den Ausbau zulässt oder nicht.


    NN, 07.12.05

    Nürnberger Nachrichten: mailto:textarchiv.nn@pressenetz.de">textarchiv.nn@pressenetz.de
    Nürnberger Zeitung: mailto:redaktion@nz-online.de">redaktion@nz-online.de

  • baukunst-nbg

    Die Urheberrechtsfrage ist ein wichtiger Gesichtspunkt, auch für andere vergleichbare Vorhaben. Ich bin sehr gespannt!
    Bei der Wiederherstellung des Goldenen Saals im Augsburger Rathaus wurde in den Achtziger Jahren ebenfalls in eine bestehende Fünfziger-Jahre-(Innen-)gestaltung eingegriffen. War dies nicht auch beim Nürnberger Großen Rathaussaal ähnlich?

    Ich kann auch jeden nur ermuntern, Leserbriefe zu schreiben. Ich schreibe gern weitere, wenn es etwas Neues gibt. Auch die Sichtweise von Nürnberg-Besuchern sollte für die Nürnberger Stadtplanung relevant sein angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus für die Stadt.

    Jürgen

    Danke für deine wertvollen aktuellen Informationen!