Zwei Tage nach der Zerstörung etwas von Barrierefreiheit zu faseln - das ist wirklich daneben.
Auf Facebook hat übrigens einer gewagt, die Frage in den Raum zu stellen, ob man nicht doch besser eine zeitgemäße Interpretation bauen sollte. Der Typ erntete damit einen ziemlichen Shitstorm und wurde von fast allen anderen Kommentierern ausgelacht. Der dann folgende Hinweis auf eine Baugenehmigungspflicht und die heute geltenden Anforderungen ist aber leider nicht so ganz an den Haaren herbeigezogen. Denn ein altes Bauwerk hat Bestandsschutz, aber für einen Neubau gelten immer ausnahmslos die heutigen Vorschriften, auch wenn es eine Rekonstruktion ist. Daher geht der Verweis auf dem Domturm ins Leere. Allerdings hat man bei den Rekos im Dom-Römer-Projekt ja auch Lösungen gefunden. Und für die vermaledeite Barrierefreiheit muss es auch Ausnahmen geben können.