• Bei aller in unseren Augen berechtigten Kritik an den misslichen städtebaulichen Entwicklungen in Friedrichshafen sollte nicht vergessen werden, daß das Stadtbild von der Seeseite her doch wesentlich von der prächtigen Schloßkirche, der ehem. Klosterkirche des Benediktinerklosters Hofen geprägt wird. Ein nach dem Vorarlbegerr Münsterschema Ende des 17.Jh. errichteter Bau, welcher ebenfalls, wie die Stadt, beim Bombenangriff beschädigt, aber vorbildlich wiederaufgebaut wurde.
    (Ich hab' da mal auf der Orgel gespielt, an einem Herbstabend in die dunkelheit hinein, ganz für mich allein. Ein unvergessliches Erlebnis! Deshalb wollte ich diese persönlich gefärbte Lanze für Friedrichhafen brechen. Ich gebe zu, von der Innenstadt habe ich keine Ahnung mehr.)

    Von Clemens Pohl, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52691304


    https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Hofen

  • Die historische Altstadt von Friedrichshafen war vor dem Krieg schon recht klein und nicht gerade bedeutend. Der Verlust von Lindau oder Konstanz wäre ungleich schlimmer gewesen. Friedrichshafen ist wegen seiner Lage auch heute noch attraktiv, dass das Städtchen kaum noch bauliche Historie hat vergisst man eigentlich fast wenn man sich dort aufhält. Der See ist hier die eigentliche Attraktion. Interessant ist das historische Zeppelinmuseum am Hafen, man spürt dort noch dass Friedrichshafen für kurze Zeit das Tor zur Welt war.

    In dubio pro reko

    Einmal editiert, zuletzt von reklov2708 (27. Oktober 2017 um 15:52)

  • „alles sehr charmant gemacht“

    Kann mir mal jemand hier erklären, was der Begriff "charmant" heute bedeutet. Offensichtlich ja nicht das, was ich bislang darunter verstand.

    Ich habe beim Lesen von Beschreibungen von Bauprojekten, immer öfter den Eindruck, dass hier irgendwelche Worte aneinandergereiht werden, die sich zwar gut anhören, mit dem Auszudrückenden aber nichts gemein haben.

    Sprache dient eigentlich einem anderen Zweck.

  • "Andreas", Du kennst vielleicht Orwells "1984". Dort steht als Losung der Inneren Partei: "Krieg ist Frieden! Freiheit ist Sklaverei! Unwissenheit ist Stärke!" Ergo, Sprache kann auch der Verschleierung von Sachverhalten dienen. Ich denke immer mal daran, wenn mir irgendein moderner Wärmedämm-Wohnkasten als "Palais" verkauft werden soll. Am besten noch mit einem italienischen Beinamen. Das ist Marketing, um falsche Assoziationen zu erwecken, wo eigentlich nur des "Kaisers neue Kleider" zu sehen sind.

  • Du kennst vielleicht Orwells "1984".

    Ja natürlich, war zu unserer Schulzeit ja noch ein Zukunftsroman und Pflichtlektüre.

    Aber dass so etwas was die Propaganda eines Totalitären Staates beschreiben sollte und ja auf reale Vorbilder zurückgreifen konnte, nunmehr in werbenden Beschreibungen von Bauprojekten auftaucht, ohne dass die potentiellen Kunden sich angewidert abwenden, ist für mich dann doch irgendwie seltsam.

  • Naja, also dieses Gebäude unterscheidet sich ja nicht wesentlich von der kargen Nachkriegsbauweise. Man muss ja nicht nur auf das Baujahr schauen (alles von vor 1945 automatisch für sakrosankt erklären ist Unsinn) sondern auch ob die Architektur einen besonderen Wert hat. Sehe ich in diesem Fall eigentlich nicht. Wenn es ein altes Fachwerkhaus oder einen hübschen Gründerzeitler erwischen würde sähe die Sache ganz anders aus. Zu befürchten ist natürlich dennoch, dass der spätere Neubau eine Verschlechterung darstellen wird. Man weiß ja was heutzutage nachkommt.

    In dubio pro reko

  • Eine Geschichte aus dem zur Stadt Friedrichshafen gehörigen Dörfchen Heiseloch.

    Es handelt sich um das Haus Heiseloch 1, dicht an der Straße liegend, anscheinend um die 360 Jahre alt, ein schönes Haus mit Fachwerkgiebel. Es steht seit dreißig Jahren leer, denn »Als seine Eltern vor 30 Jahren das neue Haus auf dem Hof gebaut haben, mussten sie unterschreiben, das alte Haus nicht mehr zu bewohnen und auch nicht zu vermieten.« (Ralf Schäfer: LKW gegen Hauswand gefahren? Anwesen droht jetzt einzustürzen. Schwäbische Zeitung vom 25. September 2018.) Es steht nicht im Artikel, bei wem sie unterschreiben mussten, aber wie bitte? Ein amtlich (?) verordneter Leerstand?

    Die Straße ist eigentlich nur für Anlieger zugelassen, aber anscheinend gab es wegen einer Baustelle anderswo Schwerlastverkehr. Jedenfalls soll der jetzt zusätzliche Schäden verursacht haben – direkt gesehen hat aber keiner etwas.

    Der Eigentümer »wird, sobald die Genehmigung vorliegt und er das Geld dafür hat, das alte Haus abreißen, will sich aber auch nicht den Vorwurf machen lassen, sich nicht um das Gebäude zu kümmern.[...] Zu klären sein wird jetzt, wer die Kosten für die Standsicherheit oder den Abriss tragen muss. Penninger sieht die Verantwortlichen in der Stadt. Hätte die Stadt damals mitgeteilt, dass hier Busse und Lkw fahren werden, hätte er sofort gesagt, dass das Haus das nicht aushalte.« (gleicher Artikel wie oben)

    Artikel sind noch frei zugänglich: https://www.schwaebische.de/landkreis/bode…d,10936536.html (mit Bild des Hauses) https://www.schwaebische.de/landkreis/bode…d,10937943.html

    Hat jemand schon einmal etwas davon gehört, dass man zum Ausgleich für einen Neubau einen alten Bau vergammeln lassen muss? Schade um das schöne Haus!

    Herzliche Grüße

    Bilder von mir finden sich auch bei Wikimedia.

    Einmal editiert, zuletzt von Wangener (3. Oktober 2018 um 13:42)

  • Ohne Jurist zu sein und ohne die genauen Umstände zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass es etwas mit baupolizeilichen Vorschriften zu tun hat.
    Vielleicht entspricht das Haus diesen Vorschriften nicht mehr, die Eigentümer hatten aber, solange sie darin wohnten, Bestandsschutz. Als sie dann aber ausgezogen sind, ist der Bestandsschutz erloschen. Und das "mussten unterschreiben" muss man vielleicht nicht wörtlich nehmen...
    Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass Umbaumassnahmen das Haus auf den Stand der Vorschriften hätten bringen können, von den Eigentümern aber gescheut wurden.

  • Die Regelung mag aus dem eigentlich völlig unzeitgemäßen §35 Baugesetzbuch "Bauen im Außenbereich" herrühren.

    Eine dieser Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe (auch ehemalige) im Außenbereich besagt, dass die Zahl der bestehenden Wohnungen 2 oder 3 Stück pro Hofstelle nicht überschreiten darf. Neubauten werden nur unter der Bedingung genehmigt, dass das alte Wohnhaus entweder zeitnah abgebrochen wird oder zukünftig als Scheune, Stall o.ä. genutzt wird. Dies muss u.U. von den Eigentümern gegenüber dem Bauordnungsamt schriftlich bestätigt werden.
    Die Behörden sind rigoros bei der Durchsetzung, nur in seltenen Fällen kann im Nachhinein durch nachträgliche Unterschutzstellung als Baudenkmal bspw. ein 30 Jahre als Scheune genutztes früheres landwirtschaftliches Wohnhaus wiederum als solches genutzt werden.
    Diese Regelung ist seit Jahrzehnten als "Killer" für historische Wohngebäude auf dem Land bekannt.

  • Wer das auf der Webseite sieht und dann noch ein Zimmer bucht, der ist entweder Abenteuertourismus-Blogger (a la "Reise zu den hässlichsten Hotels der Welt") oder selbst schuld. :lachen:

  • Das kann doch nicht lange sauber aussehen?

    Ich hoffe, dass es bald gammelig aussieht. Dann kommen die Betreiber vielleicht mal zum Denken, enfernen das Gestänge und versuchen den Neubau-Klotz nachhaltiger und zumindest ein wenig angenehmer zu verbessern.