Na ja, das Instrument des Schadenersatzes ist ja letztlich eine Sublimierung dieser Überlegungen. Wird halt uneinbringlich sein oder an sonst was scheitern. Aber natürlich dürfte man gar nicht Laien an den Säulen herumpfuschen lassen, eine solche Vorstellung wäre abwegig.
Jenseits solcher (zivilrechtlicher) Überlegungen wäre eine adäquate strafrechtliche Sanktionierung schon wünschenswert, und zwar nicht nur im Sinne von General- und Spezialprävention, sondern ganz schlicht und konservativ von Vergeltung. Aber das wird wohl nix Gescheites (Milderungsgrund des "guten Zweckes" oä).