Mjölnir
Dein Optimismus ehrt dich, ich jedenfalls glaube unter den heutigen Bedingungen nicht, dass hier ein Neubau entstehen könnte, der das historische Ensemble nicht eklatant verunzieren würde, geschweige denn eine architektonische Bereicherung darstellen könnte. Sieh dir doch nur mal die Gewandhausentwürfe an oder den als herausragende Leistung angekündigten Chippie-Entwurf für die Museumsinsel.
Um noch einmal auf die Wortwahl „zu protzig“ zurück zu kommen: Damit ist – da gebe ich Dir recht, auch gemeint, dass die Abmessungen des Wolframschen Belvedere für heutige Nutzungskalkulationen als zu groß eingestuft werden. Allerdings hätte man diesen Aspekt auch wesentlich neutraler bezeichnen können – wenn es den Betreffenden wirklich nur um den Aspekt „zu groß“ gegangen wäre. „Zu protzig“ – das drückt wesentlich mehr aus, nämlich eine prinzipielle Ablehnung dieses Baus und nicht nur seiner Größe.
Seitens des Vermarkters SIB hat man sich durchaus Gedanken über diese Frage (Rechnet sich das?) gemacht. Es geht um 3 210 Quadratmeter des Flurstücks 113/4 der Gemarkung Dresden-Altstadt I.
In der Sächsischen Zeitung vom 24.10.2006 wurde in Bezug auf die aktuelle Offerte ausgeführt::
ZitatAuf den Pächter käme schätzungsweise eine jährliche Belastung von 15 000 Euro zu. Die Investitionskosten schätzt Kylau (Anm.: SIB) auf drei Millionen Euro, wenn lediglich oberirdisch gebaut würde. Das große Unbekannte beginnt unter der Erde. Nach der Pulverexplosion wurde dieser Teil der Festung nur zugeschüttet. Striefler (Anm.: Sächsische Schlösserverwaltung): "Wir wissen nicht, wie es da unten aussieht."
Zur Erklärung: Mit Pulverexplosion ist die Zerstörung des ersten Belvedere gemeint, das im Jahr 1747 durch die Explosion eingelagerter Munition zerstört wurde (angeblich Blitzeinschlag).
Das Zugeständnis, eventuell nur oberirdisch zu bauen, zielt mit diesem fachlichen Hintergrund eindeutig auf eine relevante Kosteneinsparung (im Sinne des „sich-besser-Rechnens). Analog heißt es im Expose der SIB:
ZitatDer Zustand der Untergeschosse in Ausdehnung und Tiefenentwicklung ist nicht bekannt. Im Falle der Nutzung des Untergrundes bzw. der Kellergewölbe werden daher archäologische Grabungen notwendig, die durch das Landesamt für Archäologie durchgeführt werden. Sollte keine Untergeschossnutzung erfolgen, ist ggf. die Gründung auf einer durchgehenden Betonplatte zum Schutz der darunter liegenden Schichten möglich.
Hier noch der neue Link des Exposes, der alte ist nicht mehr aktiv: